Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 2 (1896)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1896)
- Article
- Umschau
- Date
- 1896-10-01
- Page
- 501 (sequence 3)
- Language
- German
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Umschau. 501 graph dem Judenthum thatsächlich nur geringen Schutz gewährt, weil die Religionshetzer im entscheidenden Moment durch das Hinterpförtchen des Rafsenantisemiüsmus der Strafe entgehen, aber sie ahnen, daß der Widerspruch zwischen Religions- und Rassenhetze auf die Dauer bei der Strafrechtspflege nicht unbeachtet bleiben wird. Die Schuldigen empfinden diesen Widerspruch sehr wohl und deshalb bewährt sich an ihnen zumeist das Wort Friedrich Rückert's: Wenn du die Richter auch mit Kunst für dich gewannst. Was hilft es, wenn du selbst nicht los dich sprechen kannst? So drehen sie denn den Spieß, um und erfinden zum Zweck der Aufstachelung frommer Gemüther angebliche Lästerungen der christlichen Religion durch unauffindbare Juden. Ueber eine angebliche „Kreuzschändung in Budapest" giebt der in diesem Heft enthaltene Artikel „Das Märchen von Ös Budavara" Auskunft. Dieser Fall ist typisch; bemerkenswerth ist auch ein anderer, der vor dem Kreisgericht zu Krems zum Austrag gebracht wurde. Der Wiener Hausirer Moses Schreier wurde auf der Straße zum Horner Bahnhofe von den beiden Handlungsreisenden August Schiltzki und Karl Ritter von Steindle beschuldigt, die auf diesem Wege stehende Statue des heiligen Johannes im Vorübergehen angespuckt und hierbei unverständliche Worte gemurmelt zu haben, die nach der Meinung der Reisenden Schimpsworte waren. Schreier wurde nun unter der Beschuldigung, ein Religionsverbrechen begangen zu haben, zunächst dem Bezirksgerichte in Horn und später dem Kreisgerichte in Krems eingeliefert. Bor dem letzteren verantwortete er sich dahin, daß er an dem genannten Tage wohl gespuckt habe, weil er ein starker Raucher sei und in Folge seiner Zahnlosigkeit viel spucken müsse. Halblaute Gespräche zu führen, sei seine Gewohnheit, gewiß aber habe er niemals die Statue angespuckt oder beschimpft. Der als Zeuge geladene Schiltzky war nicht erschienen. Der Vertheidiger Dr. Schneeberger bemerkte, daß er wohl gegen die von dem Staatsanwalt beantragte Vertagung nicht ankämpfen könne, jedoch den Eindruck habe, daß der Zeuge wohl nur ungern erscheinen würde, da es ihm schwer fallen dürfte, vor Gericht noch zu behaupten, daß sich das Spucken und das unverständliche Geflüster des alten Juden auf die Statue des „heiligen Johannes" bezogen habe. Seine Bitte um Enthaftung des Angeklagten wurde sofort erfüllt.—Die „Hann. Post" erzählte am 27. September d. I., ihr habe der aus einer dortigen Leihbibliothek entliehene erste Band des bekannten Romans „Ben Hur" von Wallace Vorgelegen, in welchem sie angeblich eine „Ein Jude" Unterzeichnete, von „frecher Judenhand hingesudelte Auslassung" über „die