Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 2 (1896)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1896)
- Article
- Fleischbesudelungs-Prozesse
- Date
- 1896-10-01
- Page
- 493 (sequence 29)
- Language
- German
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Fleischbesudelungs-Prozeffe, 4Sb die bösen Erfahrungen gemacht, nachdem man so weit gekommen, eS als einen Fortschritt zu bezeichnen, daß allmählich auf Antrag eines Ersten Staatsanwalts ein Prozeß eingeleitet worden und eine Freisprechung erfolgt ist, da sollte man, glaube ich, danach trachten, andere Mittel der Abwehr zu ergreifen. Ich glaube,, nachdem Verleumdungen ausgestreut sind, so unsagbarer und lächerlicher Natur, wie es im Laufe der Jahre von gegnerischer Seite gethan worden ist, bedarf es dagegen nicht eines Richterspruchs, sondern es giebt einen höheren Richterspruch, das ist der der öffentlichen Meinung. Wir sind ja doch am letzten Ende gezwungen, darauf zu rekurriren, nachdem die richterlichen Erkenntnisse vorliegen, und wenn wir uns an diese in letzter Instanz wenden müssen, so können wir uns auch an sie als erste Instanz wenden. Ich begreife, daß die Herren Rechtsanwälte viel lieber die Anrufung des Gerichts wollen, sie sollten aber ebenso begreifen, daß in i r die Anrufung der öffentlichen Meinung viel näher liegt, das ist der wesentliche Unterschied zwischen dem, was jene Herren für richtig halten, und dem, was ich für richtig halte. Es ist darauf hingewiesen worden, daß es wohl niemals einem katholischen Geistlichen einfallen würde, eine Beleidigung ungesühnt zu lassen, die gegen die katholische Geistlichkeit als solche gerichtet wird und keine andere Grundlage hat als die, daß irgend wo und wann einmal ein Amtsbrudcr sich vergangen hat. Das Gleichniß hinkt. Jene sind in der großen Mehrheit, wir sind nur eine Minderheit. Da, wo diese Mehrheiten in der Minderheit sind, nehmen wir beispielsweise au, in der Türkei, da wenden sie sich auch nicht an den Kadi, sondern an die europäische öffentliche Meinung. (Lachen.) Es wurde speziell auf deu Prozeß Bonn hingewiesen, und es wurde gesagt, daß die Brüder Bonn das Mißgeschick, das sie betroffen, zum Theil, vielleicht ganz zu danken hätten dem Umstande, daß sie der verleumderischen Verbreitung jenes Gerüchts nicht bei Zeiten entgcgengetreten wären. Das ist eine Anschauung, wie eine andere auch; ich theile sie nicht. Ich meine, daß die Gebrüder Bonn ihr böses Mißgeschick dem Umstande zu danken haben, daß sie überhaupt geklagt haben. Dadurch erst geschah es, daß sie angeklagt wurden, dadurch geschah es, daß die „Brausewetter von Cleve" daS Urtheil fällen konnten, das wir niemals für ein gerechteshalten können.