Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 2 (1896)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1896)
- Article
- Fleischbesudelungs-Prozesse
- Date
- 1896-10-01
- Page
- 492 (sequence 28)
- Language
- German
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492 Im deutschen Reich. habe wahrnehmen können, irgend jemandem eingefallen, ihnen zu rathen, daß sie von jeder Abwehr Abstand nehmen sollten. Nein; wo sich ein Vorwurf oder eine Mahnung gegen sie richtete, da ging sie, soweit ich es habe beobachten können, lediglich dahin, daß sie ihre Abwehr anders einrichten sollten, als sie bisher gethan; daß sie die sehr erheblichen Kräfte dieses Vereins nicht verzetteln sollten in Prozessen gegen Herrn Sedlatzek. Das ist ein Standpunkt, der ebenso berechtigt ist, wie der gegnerische, und wenn die große Mehrheit dieser Versammlung ihn auch nicht theilt, so meine ich, kann man ihn vertreten, ohne gerade die Vorwürfe des Herrn Vorsitzenden zu verdienen. Ich habe mir nur einige Stichworte ausgezeichnet; er sagte von denen, die seine Ansicht nicht theilen, sie seien verkappte Antisemiten, sie bringen Gewäsch vor, sie haben keine Empfindung für das Judenthnm (Zustimmung). Das ist, meine ich, etwas viel, um die abweichende Meinung zu charaktcrisiren, und man kann das, glaube ich, mit wesentlich milderen Worten ausdrückcn. Ganz besonders hat sich Herr Rechtsanwalt Fuchs gegen den Vorwurf gewandt, daß man den Verein als einen Demmziantenverein bezeichnet. So viel ich weiß, ist dieser bösartige und völlig ungerechtfertigte Vorwurf nur von der Seite derer erhoben worden, zu deren Bekämpfung der Verein überhaupt in's Leben getreten ist. (Unruhe und Widerspruch.) Ich weiß nicht, von wem der Vorwurf ansgegangen fein mag; jedenfalls hat der Betreffende eine unglückliche und ungehörige Bezeichnung gewählt. Es ist ganz selbstverständlich, daß der Verein den Namen eines Denunzianten nicht verdient. Wer sich gegen Calumniatoren wendet— das hat Herr Rechtsanwalt Fuchs in zutreffender Weise ausgeführt — ist kein Denunziant! Was ich gegen die Thätigkeit des Vereins, so weit sie bisher öffentlich bekannt geworden ist, einzuwenden habe, das ist nicht die Tendenz derselben, sondern die Unzulänglichkeit der aufgeivendeten Mittel. Die Erfolge der Prozesse, die im besten Glauben angestrengt worden sind, sind bisher keine, glänzenden. (Zuruf: Leider!) Das ist nicht die Schuld der Herren, die die Prozesse angestrengt haben, nein, die Herren waren, nachdem sie einmal angefangen hatten, in einer Zwangslage, alle Instanzen anzurufen; das erkenne ich ohne Weiteres an. Aber nachdem man