Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 2 (1896)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1896)
- Article
- Fleischbesudelungs-Prozesse
- Date
- 1896-10-01
- Page
- 494 (sequence 30)
- Language
- German
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494 3m deutschen Reich. Herr Rechtsanwalt vr. Fuchs: Sie werden mir bezeugen, daß ich keinem unserer Kritiker den Vorwurf gemacht habe, daß er ein verkappter Antisemit sei. In welchem Zusammenhänge ich das Wort gebraucht habe, haben Sie gehört. Wer den Juden räth, in einer Frage, in der sie schuldlos sich fühlen, den Richterspruch zu meiden, behandelt sie, im Grunde genommen, nicht anders, als es die Antisemiten thun. Wenn Herr Klaußner uns zum Anfang seiner Rede das Zeugniß ausgestellt, daß wir nach subjektiver Ueberzeugung und bestem Wissen handeln, so erkläre ich, daß wir darüber ein Zeugniß von ihm nicht verlangen, das ist unter anständigen Menschen selbstverständlich; hier kommt es nur darauf an, ob unsere Ueberzeugung objektiv richtig. oder wenigstens mit dem Standpunkt unserer Mitglieder sich deckt. Wenn Herr Klaußner uns räth, nicht an die Gerichte, sondern an die öffentliche Meinung zu appelliren, so ist darauf zu sagen, daß im Rechtsstaate die Gerichte dazu berufen sind, das öffentliche Gewiffen in Rechtsfragen zu repräsentiren und daß in einer an sozialen, religiösen und politischen Gegensätzen durchwühlten Gesellschaft es gar zu lange dauert, bis in der öffentlichen Meinung die Minorität zu ihrem Rechte kommt. Bis daß die öffentliche Meinung ihr Verdikt gegen antisemitische Agitation ausgesprochen haben wird, zu warten, so lange haben wir weder Zeit noch Lust. Wenn Herr Klaußner meine Eremplifizirung auf die katholischen Pastoren für hinkend hält, weil zwischen unseren Glaubensgenossen und diesen noch ein Unterschied bestehe und weil wir Inden hier eine Minderheit seien, so habe ich darauf hingewiesen, daß eben der Begriff und das Wesen staatsbürgerlicher Gleichberechtigung noch nicht uns Allen in Fleisch und Blut übergegangen ist; nicht mein Vergleich, sondern der Hinweis des Herrn Klausner auf die Türkei und die Resignation der dortigen Minderheiten hinkt. Denn die Türkei ist kein Rechtsstaat, Deutschland aber erhebt den Anspruch, ein Rechtsstaat zu sein, und der vornehmlichste Zweck des modernen Rechtsstaates ist es, die Minderheiten gegen Vergewaltigung zu schützen. Wenn schließlich Herr Klaußner meint, der Schlächter Bonn habe nicht dem Jndifferentismus der Juden, sondern seinem eigenen Prozessiren sein trauriges Schicksal zu verdanken, so möchte ich