Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 2 (1896)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1896)
- Article
- Fleischbesudelungs-Prozesse
- Date
- 1896-10-01
- Page
- 490 (sequence 26)
- Language
- German
- Belongs to
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490 3tn deutschen Reich. sorgfältig registrirt, wenn sie in die Welt gesetzt worden sind und wenn die Antragzeit verjährt ist; es wird eingetragen in das Register: verjährt, ohne daß Widerspruch erhoben worden ist, und es wird dann gesagt: es ist offenkundig, daß das die Wahrheit war. Deshalb möchte ich an das Verhalten der Papenburger Schlächter, das so verhängnißvoll geworden ist, die dringende Mahnung knüpfen, nicht indifferent zu sein. Wer sich die Unterdrückung gefallen läßt, der wird unterdrückt; wer das nicht will, der trete dagegen auf. Wer räth, nichts zu thun, ist entweder ein Thörichter oder ein Leisetreter, in keinem Falle aber ein Wohlthäter unserer Glaubensgenossen und unserer Gesammtheit. Deshalb werden wir die Vorwürfe, die gegen uns erhoben sind, weil wir die Ehre unserer Glaubensgenossen vertheidigen, ruhig hinnehmen; die treffen uns eben nicht. Ich kann nur erklären, so lange wir in der Lage sein werden, von dieser Stelle Wirksamkeit im Jntereffe unserer Glaubensgenoffen auszuüben, s o lange werden wir uns durch das Gewäsch von angeblichen Freunden, durch den Haß von offenen, ehrlichen Feinden nicht beirren lassen, so lange werden wir fortfahren, zu kämpfen zur Ehre der Unsrigen, so lange werden wir uns auch durch Fehlsprüche der Gerichte nicht beirren lassen. (Zustimmung.) Glauben Sie nicht, daß unser Wirken erfolglos bleiben wird. Als wir anfingen, Strafanträge zu stellen — ich bin der letzte, der verkennt, daß wir eine Kinderkrankheit des Uebereifers durchgemacht haben — haben wir in der ersten Periode mit unseren Anträgen allerdings gar keinen Erfolg gehabt; unsere Anträge wurden ohne Weiteres abgewiesen. Wir haben erlebt, daß der Erste Staatsanwalt unsere Anzeige zurückgewiesen hat, daß sie auch von der Ober-Staatsanwaltschaft, an die wir reklamirten, zurückgewiesen wurde, daß wir auch vergeblich an den Justizminifter gingen. Aber diese erste Periode haben wir glücklich hinter uns. Es folgte die zweite Periode: Der Erste Staatsanwalt wies zurück, aber der Ober-Staatsanwalt wies ihn an, vorzugehen; die dritte Periode war: der Erste Staatsanwalt ging vor, aber die Gerichte sprachen frei. Wir sind jetzt schon in einer vierten Periode. Wie Herr Dr. Fuchs mitgetheiü hat, haben wir