Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 2 (1896)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1896)
- Article
- Fleischbesudelungs-Prozesse
- Date
- 1896-10-01
- Page
- 489 (sequence 25)
- Language
- German
- Belongs to
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Fleischbesudelungs-Prozeffe. 489 Neutral verhalten hätten/ erwiderte Herr Rechtsanwalt Or. Fuchs, daß ein von dem Vereinsvorstand in dieser Angelegenheit am 18. Dezember 1895 an den damaligen Vorsteher der Papenburger Israel. Gemeinde gerichtetes Schreiben unbeantwortet geblieben sei, daß auf ein deshalb am 2. Januar 1896 abgelaffenes Schreiben von dem neuen Papenburger Vorsteher erwidert wurde, ein Herr Strauß habe den ersten Brief bereits beantwortet. Wir haben dem Herrn Vorsteher nun mitgetheilt, daß jene Antwort uns nicht zugegangen sei, und wir haben die Papenburger Herren dringend gebeten, in dieser Sache selbst vorzugehen. Das ist nicht geschehen, weil sowohl das in Papenburg verbreitete Flugblatt als auch die Notiz in der „Hann. Post" „aus O stfri e sland" datirt war und dadurch die Papenburger Metzger sich nicht als getroffen betrachteten. Darüber ging Zeit verloren, weshalb der Vereinsvorstand sich entschloß, um nicht Verjährung eintreten zu lassen, die Sache selbst in die Hand zu nehmen. Herr Dr. M. Horwitz knüpft an diese Ausführungen nachstehende Betrachtung: Das Verhalten der Papenburger, das in diesem Falle, wie es sich aus dem Verlauf des Prozesses Sedlatzek ergeben hat, so verhängnißvoll geworden ist, steht leider nicht vereinzelt da. Wo etwas erreicht werden könnte, scheitert das Vorgehen an dem Jndifferentismus unserer Glaubensgenossen. (Zustimmung.) Es bleiben zum Theil schwere Beschuldigungen mit Namensnennung unbeachtet. Soweit unsere Glaubensgenoffen antisemitische Blätter nicht lesen, ist dies ja kein Wunder. Aber wir geben in jedem Falle, wo ein Jude mit seinem Namen bezeichnet oder gekennzeichnet ist, ihm Mittheilung davon; wir fordern ihn aus, auf Grund des § 11 des Preßgesetzes eine Berichtigung zu verlangen, wir verweisen darauf, welche Gefahr, nicht etwa nur für ihn, sondern für das gesammte Judenthum daraus erwächst, wenn der Einzelne solchen Sachen nicht widerspricht. Wir haben in solchen Fällen angeboten, dem Manne die Berichtigung auszuarbeiten, wenn er nicht mit der Feder gewandt sei. Erhalten wir keine Antwort, wenn wir ein zweites Mal mahnen, so kommen wir zu der Annahme: es möge wohl etwas an der Beschuldigung sein. So denken wir, die wir nicht übelwollend denken. Mit der Abwehr dient Jeder nicht nur sich, sondern auch der Gesammtheit der Juden. Denn die Fälle werden