Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 2 (1896)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1896)
- Article
- Fleischbesudelungs-Prozesse
- Date
- 1896-10-01
- Page
- 480 (sequence 16)
- Language
- German
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480 3m deutschen Reich. Auch diese Zeugen erzählen nur im Städtchen die Mordgeschichte herum; und nun erheben die Bonns, sehr schlecht berathen, nicht etwa gegen die Urheber der Gerüchte Klage, vielmehr gegen die Weiterverbreiter. Die Weiterverbreiter treten den Wahrheitsbeweis an und schlagen ihre Gewährsleute als Zeugen vor; Winterscheidt und van Treek, die somit festgenagelt sind, schwören, und die Bonns werden abgewiesen. Hierauf schlägt die antisemitische Presse Lärm und weist immer darauf hin, daß die Staatsanwaltschaft noch nicht eingeschritten sei. Die schreitet schließlich ein und im neuen Prozeß, der sich jetzt gegen die Bonns abspielt, beschwören die Zeugen erneut, was sie schon einmal beschworen hatten. Ist jeder Gedanke daran ausgeschloffen, das; es sich in diesem Falle um eine individuelle, plötzlich in die Erscheinung tretende Rohheit handelt, so mußte der Gerichtshof, um ein Fundament für die That zu schaffen, sein Hauptaugenmerk auf die Frage richten: Giebt cs unter den dortigen Juden einen derartigen Aberglauben oder giebt es sogar für alle Juden eine derartige — man denke — „religiöse" Vorschrift? Und gerade dieser wichtigste Punkt wird bei Seite geschoben, wie gleichfalls die Erwägung bei Seite geschoben wird: Ist die dortige Bevölkerung etwa durch grundlose antisemitische Ausstreuungen prädispouirt, solche Behauptungen zu glauben oder etwa auch unwahrerweise auszustellcn, wie die Fälle in Anrath und Krefeld beweisen? Und jetzt überblicke man die ganze Situation. Die Bonns waren thatsächlich und erklärlicherweise schon vor ihrem Prozeß durch die Verdächtigungen in jener Gegend erheblich in ihrem Geschäft geschädigt. Und diese geängstigten, geschädigten Juden üben bei ihrer scheußlichen Handlung, die entdeckt ihr Ruin sein muß, nicht die geringste Vorsicht; und die beiden Zeugen, die in einem Orte leben, wo man dergleichen den Juden nachsagt, springen nicht auf jene los und sagen sofort: So haben wir Euch endlich, Ihr Schufte! Nein, sie gehen ruhig und unbemerkt nach Hause und sprechen erst hierauf von ihrem Erlebniß. In „Deutsch" heißt cs: „Staatsanwalt: Scheint'sJhnen nicht gewagt, Winterscheidt,daf; die beiden Angeklagten die Schweinerei begingen, während sie doch wissen mußten, das; Sie mit Ihrem .Kollegen nebenan beschäftigt.