Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 2 (1896)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1896)
- Article
- Fleischbesudelungs-Prozesse
- Date
- 1896-10-01
- Page
- 475 (sequence 11)
- Language
- German
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Fleischbesudelungs-Prozeffe. 476 solchen Vorgang nicht überrascht ist, wer ihn nicht zu hindem sucht, wer dann während der Geschichte in so seltsamer Weise Fleisch mit dem Messer behandelt, der scheint zweifellos eine ihm wohl bekannte Rolle in dem ihm schon vorher bekannten Stücke zu spielen. Das Volk zog auch diese Folgerung und sagte sich, der zweite Bonn war gleich schuldig; er hatte dafür zu sorgen, daß das Fleisch in allen seinen Theilen verdorben werde. Das war ganz logisch, und spielte sich der Vorgang so ab, wie die Zeugen sagen, dann muß man in der That tief bedauern, daß das Gericht keine Handhabe glaubte finden zu können, um den einen wie den andern mit harter Strafe zu treffen. Was die beiden Kumpane da nach der Zeugenaussage gethan haben, läßt sich in keinem Zuge aus dem Nächstliegenden Motive, aus individueller Rohheit ableiten. Ihre Handlung erscheint vielmehr wie ruhig erwogen, wie prämeditirt, wie ein üblicher, keineswegs ungewöhnlicher Akt, halb feierlich, mit geheimnißvoll gemurmelten Worten und mit einer Rollenvertheilung, bei der Jeder weiß, was er zu thun hat. Ganz diese Auffassung hatte auch völlig sachgemäß die Bevölkerung, und drang die Staatsanwaltschaft und der Gerichtshof zu einem Motiv für die That nickt vor, so doch die Bevölkerung, die über die Bedeutung, die in den Zeugenaussagen steckte, nicht einen Augenblick im Zweifel war. Die beiden Angeklagten sind Juden, und haben Juden eine solche Handlung begangen, dann weiß die Bevölkerung am Niederrhein sehr gut, was sie davon zu halten hat. So giebt es denn bei diesem Prozeß genau, wie bei dem Prozeß Buschhoff, der sich in ganz derselben Gegend abgespielt hat und der auch in Cleve und vor demselben Vorsitzenden abgeurtheilt wurde, ein Motiv, das einzig plausibel im Sinne der belastenden Zeugenaussagen wäre und von dem alle Welt spricht. Die Bevölkerung baut konsequent vom Fundament an ihr Gebäude auf diesem Motiv auf; dieses vulgäre Fundament zu beriicksichtigen, hält das Clever Gericht seiner Würde nicht entsprechend; aber so konsequent ist es nicht, eine Anklage fallen zm lassen, die nur durch dieses vulgäre Fundament getragen werden kann, und die sonst jeder tragfähigen Unterlage entbehrt. Damit kommt in alle diese Verhandlungen etwas Halbes, etwas Unaus-