Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 2 (1896)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1896)
- Article
- Fleischbesudelungs-Prozesse
- Date
- 1896-10-01
- Page
- 469 (sequence 5)
- Language
- German
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Fleischbesudelungs-Prozesse. 469 Schlächter von Neligionswegen das zum Verkauf an Christen bestimmte Fleisch besudeln müßten oder dürften. Würde es denn Jemand wagen dürfen, den christlichen Schlächtern den Vorwurf der Fleischbesudelung, den christlichen Pastoren den Vorwurf der Nnsittlichkeit oder der Unterschlagung zu machen, weil einmal ein christlicher Schlächter Nahrungsmittel in ekelerregender Weife besudelt, oder weil einmal ein christlicher Pastor Kirchengelder unterschlagen oder mit den seiner Erziehung befohlenen Kindern unzüchtige Handlungen verübt hätte. Wer würde ungestraft an solche Fälle die Warnung knüpfe» dürfen, man solle bei christlichen Schlächtern nichts kaufen, seine Kinder zu Pastoren nicht in den Konfirnlandrn-Unterricht schicken u. s. w.? Bei Beschimpfungen einer größeren Gesammtheit kann doch der Wahrheitsbeweis nicht dadurch geführt werden, daß eines oder das andere ihrer Mitglieder sieb vergangen haben. Darf man denn die Monarchie oder das Papstthum angreifen, weil auch Krone und Tiara schon von verbrecherischen Trägern entweiht worden sind? Gerade weil wir Juristen sind, haben wir nicht erwarten können, daß juristisch gebildete Richter die Ungebühr der Beschuldigung und der Warnung um deswegen verneinen würden, weil einmal e i n jüdischer Schlächter sich vergangen hat. Roch weniger haben wir ahnen können, daß das Gericht zu einer Freisprechung um deswegen gelangen würde, weil durch die Lektüre, des Deutschen General-Anzeigers nicht das große Publikum beunruhigt werden könne und sicherlich die antisemitischen Leser des Blattes nicht beunruhigt seien. Niemals haben wir, wenn sozialdemokratische Redakteure wegen Verübung groben Unfugs angeklagt worden sind, je davon gehört, daß der Einwand sie vor Strafe geschützt habe, ihre politischen Gesinnungsgenossen seien durch jene Mittheilung nicht beunruhigt worden. Bisher wurde, so sagt die uns gewiß nicht wohlwollende „Volkszeitung", dem Angeklagten, der sich durch Geltendmachung eines solchen Gesichtspunktes zu vertheidigen suchte, stets entgegengehalten, daß die inkriminirten Artikel auch von Leuten, die, nicht Anhänger seien, gelesen zu werden pflegen. Und ist es, meine Herren, richtig, daß durch den Artikel des „A. G.-A." nicht das große Publikum belästigt wird? Mag. auch sein Abonnentenkreis nur klein sein, das Blatt wendet