Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 2 (1896)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1896)
- Article
- Fleischbesudelungs-Prozesse
- Date
- 1896-10-01
- Page
- 468 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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468 Im deutschen Reich. nahmen kaum zum Bewußtsein kommen würde, gab aber der Hoffnung Raum, daß allen verständigen Juden die Augen darüber geöffnet werden, wohin der Verein treibe. Vollends ungehalten war die „Berliner Zeitung"; sie führte aus, daß, wer über die Zwecke des Vereins nicht unterrichtet sei, denselben für eine Art Reklame -Genossenschaft zur Verbreitung antisemitischer Blätter halten müsse. Daü Blättchen des Herrn S. wäre sicher schon längst selig entschlafen, wenn nicht der Centralvcrein die Albernheiten, die cs unter Ausschluß der Oeffentlichkeit zu Tage förderte, an die große Glocke des Moabiter Kriminalgericbts zu hängen pflegte. Die von de»l Wcrthe dieser Denunciatiouspraxis nicht überzeugten Juden sollten ihren Einfluß aufbieten, um die Leiter des Vereins zu veranlassen, ihre freie Zeit einer nützlicheren Beschäftigung zu widmen. Die „Israel. Wochenschrift" brachte diesen Artikel mit dein Hinweise darauf, daß dem genannten Verein ja in nächster Zeit Vorstandüwahlen bevorständen und daß durch die Wahl geeigneter Mitglieder Mißgriffe, wie die oft getadelten vermieden und vielleicht der Verein doch noch zum Segen für die deutsche Judenheit werden könne. Schon in einer früheren Nummer hatte die Zeitschrift sich dahin geäußert, daß nach dem Ergebnisse des Prozeßes in Ostfriesland (!) (gemeint war wohl der Prozeß in Cleve) doch vorauszusehen gewesen sei, daß Sedlatzck auf dieses llrthcil mit Erfolg den Wahrheitsbeweis stützen würde und daß cs merkwürdig sei, wie die im Vorstand des Vereins sitzenden Juristen das nickt gewußt und den Strafantrag gestellt hätten. Diesem positiven Vorwurfe und den anderen Raisonnemcnts liegen thatsächliche Jrrthümer und zumeist eine durch keinerlei Sachkunde getrübte Unbefangenheit zu Grunde. In wiederholten Publikationen des Vorstandes (Rcchtsschutzbericht und Zeitschrift Bd. I. S. 156) war des Strafverfahrens gegen den Schlächter Bonn Erwähnung geschehen und gerade das Schicksal der Gebrüder Bonn war für die Rechtsschutzkommission bestimmend, die Schmähungen Sedlatzek's und Rosenthals nicht ungestraft hingehen zu lassen. Das allerdings konnten unsere Juristen nicht ahnen, daß die Verurtheilung eines jüdischen Schlächters Bonn genügen würde, um den Wahrheitsbeweis dafür erbracht zu sehen, daß d i e jüdischen