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Im deutschen Reich · 1896-10-01 · Heft 10 (Oktober 1896) · p. 467

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
2 (1896)
Issue
Heft 10 (Oktober 1896)
Article
Fleischbesudelungs-Prozesse
Date
1896-10-01
Page
467 (sequence 3)
Language
German
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Fleischbesudelungs-Prozeffe. 467 Behauptungen anzutreten. Das Gericht beschloß, dem Anträge des Sedlatzek gemäß, die Strafakten gegen Rosenthal und die Akten des vor der Strafkammer zu Cleve gegen die jüdischen Schlächter Bonn verhandelten Fleischbesudelungs - Prozesses vorzulegen. Die Akten ergaben, daß der jüdische Schlächter Bonn wegen Fleischbesudelung mit 4 Monaten Gefängniß bestraft, der antisemitische Redakteur Rosenthal aber von der Anklage des groben Unfugs freigesprochen war. Der Amtsamvalt verlangte nichtsdestoweniger die Bestrafung des S., weil diese beiden Fälle dem Angeklagten noch kein Recht zu der generellen Schmähung gegeben hätten. S. berief sich darauf, daß die Fälle keineswegs vereinzelt seien, daß im Schulchan Aruch Besudelung von Fleisch, um die Christen zu ärgern, gestattet oder gar geboten sei, und das Schöffengericht sprach S. von der Anklage des groben Unfugs frei. Nach dem Referat des antisemitischen „General-Anzeigers" war der Freispruch damit begründet, daß die Gesinnungsgenoffen des S. durch jenen Artikel sicherlich nicht beunruhigt worden seien, daß andere Leser einen zu kleinen Kreis des Publikums darstellen, als daß ein grober gegen das Publikum verübter Unfug als vorliegend erachtet werden könnte, daß aber auch angesichts der Handlungsweise des Schlächters Bonn, die sich nur aus rituellen Gründen erklären laffe, der Warnungsrus des S. nicht als ungebührliche Handlungsweise erachtet werden könnte. Dieser Freispruch ist von unseren Gegnern mit Jubel, von unseren angeblichen Freunden mit unverhohlener Schadenfreude, von unseren wahren Freunden mit tiefer Bekümmerniß ausgenommen worden. Die „Allgem. Zeitung des Judenthums" mißbilligte unser Vorgehen mit Strafanzeigen, wenngleich sie nicht verkannte, daß der Centralverein sich mit dem Urtheil nicht begnügen dürfe, sondern die Angelegenheit weiter verfolgen müffe. Uebelwollcnder äußerte sich die „Berl. Volkszeitung", sie nannte das Verfahren des Vorstandes ebenso unklug wie unschön, sprach die Befürchtung aus, daß nach der Verblendung, die er bisher an den Tag gelegt, ihm die Zweckwidrigkeit seiner Maß- 32 *

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