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Im deutschen Reich · 1896-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1896) · p. 384

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
2 (1896)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1896)
Article
Historische Methode
Date
1896-07-01
Page
384 (sequence 3)
Language
German
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384 )m deutschen Reich. die nothleidenden Landwirthe ordneten ihr Schuldverhältniß dem freundlichen Intervenienten gegenüber in loyalster Weise und erhielten natürlich das Recht, ihre Schuldurkunden und Pfänder von den Juden, die Niemand kränken wollte, zurückzuverlangen. Dabei ging es leider oft etwas stürmisch her. Der Intervenient entledigte sich seiner Verpflichtungen gegen die Juden ordnungsgemäß — nicht etwa durch Bezahlung der übernommenen Schulden, sondern durch Steuernachläsie!! — Der Bund der Landwirthe sollte doch an solchen Früchten ernster historischer Studien nicht Vorbeigehen. Die häufigen Brände in Judenvierteln waren durch das talrnudische Recht bedingt. Das hängt nämlich so zusammen: Der Pfandgläubiger haftete dem Pfandbesteller für Diebstahl, dagegen nicht für Brandschaden. Kamen nun einmal ein paar ausgewucherte Landwirthe auf den verzeihlichen Gedanken, ihre Pfänder unter Anwendung sanften Zwanges wiederzuholen, so steckte der verschmitzte Jude schnell sein Haus an, sodaß das Pfand oder der Schuldbrief ihm nicht durch Diebstahl, sondern durch Feuer abhanden kam. Dieser Schaden traf den Schuldner, und der harmlose Agrarier war durch die Machenschaften des.jüdischen Brandstifters hineingelegt. — Ob der talmudkundige Herr Rübling wohl einmal etwas von der diligentia des Depositars und des Pfandnehmers oder von dem Satz „casum sentit dominus“ gehört hat? Der Verfasser ist in hervorragender Weise befähigt, dunkle und bisher mißverstandene Vorgänge auf die einfachste Art aufzuklären. U. A. erzählt er uns auf Seite 126: „So flüchten im Dezember 1098 einige gewaltsam getaufte Juden aus Böhmen und suchen ihre Schätze, welche wohl zum großen Theil aus Pfandbriefen oder werthvollen Lombardpfändern bestanden, heimlich nach Polen oder Ungarn zu schaffen, worauf der Herzog Bretislaus, um diesen Depotunterschlagungen zuvorzukommen, diese Schätze mit Beschlag belegt und den Juden nur ihre eigene fahrende Habe läßt." Man beachte, wie hier die historische Methode durch das eine kleine Wörtlein „wohl" den richtigen Standpunkt gegenüber dem landesväterlichen Walten des wackern Bretislaus gewinnt. So geht es mit Grazie durch das ganze Buch hindurch. Der Verfasser will Nachweisen, daß die Judenfrage weder eine Religionsnoch eine Rassenfrage, vielmehr eine Sittenfrage ist. Das angestammte, durchaus schätzbare Talent der Juden für den Handel ist ausgeartet, da die jüdische Moral dem Juden den Wucher erlaubt und der Jude sittliche Gebote nur gegenüber seinesgleichen beobachtet. Doch ist es unrecht, den Juden deshalb zu tadeln und zu ver-

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