Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 2 (1896)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1896)
- Article
- Die Judenverfolgungen zur Zeit des ersten Kreuzzuges
- Date
- 1896-07-01
- Page
- 379 (sequence 33)
- Language
- German
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Die Judenverfolgungen zur Zeit des ersten Areuzzuges. 379 könne. ^) Was nnr einen Schein von Gesetzwidrigkeit hatte, wurde mit rücksichtsloser Strenge'abgeschafft; so eiferte, wie Brisch nachweist, Rabbi Eljakim ben Josef mit. Erfolg gegen die bemalten Glasfenster der Kölner Synagoge, die möglicherweise einen Juden zu dem Bilderdienst bringen könnten! An Stelle des früheren freundschaftlichen Verkehrs mit den christlichen Nachbarn trat allmählich eine gegenseitige strenge Absonderung.^) Die Juden konnten es nicht verwinden, wie die Christen in den meisten Städten in der Stunde der Gefahr sich mit den wüsten Rotten zu ihrem Verderben zusammengethan halten; sie fürchteten zudem, daß aus einer unbedachtsamen Aeußerung leicht auf's Neue eine verderbenbringende Gährung erwachsen könnte, und so blieben sie für sich. Diese Angst vor einer Wiederkehr der furchtbaren Tage bestimmte auch ihr geschäftliches Thun und Treiben. Es kommt bald nicht mehr vor, daß die Juden Grundbesitz erwerben; sie verkaufen vielmehr gern ihren unbeweglichen Besitz, so daß schließlich in den rheinischen Städten kein Jude mehr ein Haus sein eigen nennt und mit seiner beweglichen Habe leichter in der Stunde der Gefahr von dannen ziehen kann. Wo ein Verkauf der Immobilien sich nicht ermöglichen läßt, übertragen sie ihr Eigenthum zur Sicherstellung der Kirche und nehmen es von dieser gegen eine jährliche Abgabe zurück. Ihre Wohnungen, die sie gern bei einander suchen, ändern sie zu ihrer größeren Sicherheit in der Weise, daß sie die Fenster zumeist nach dem Hofe zu richten; was jetzt aus Gründen der Sicherheit geschieht, wird in den kommenden Jahrhunderten beim Bau von Judenhäusern gefordert, dann auch anstatt des früheren freiwilligen Zusammenlebens ein besonderes Judenquartier in jeder Stadt bestimnit, außerhalb besten kein Jude wohnen darf. — Hundert Jahre nach dem ersten Kreuzzug ist die Entfremdung bereits so weit gediehen, daß die Christen, um ja von vornherein jeden Verkehr mit den Juden abzuschließen, schon in der Tracht von den Juden unterschieden sein wollen; das vierte lateranische Konzil ,ö) vgl. die Nachweisung bei Berliner, Aus dem inneren Leben der deutschen Juden im Mittelalter. Berlin 1871, S. 2 und Anm. 4. 77) Für das Nachfolgende vgl. Höniger a. a. O. p. 77 ff.