Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 2 (1896)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1896)
- Article
- Die Judenverfolgungen zur Zeit des ersten Kreuzzuges
- Date
- 1896-07-01
- Page
- 377 (sequence 31)
- Language
- German
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Die Judenverfolgungen zur Zeit des ersten Rreuzzuges. S77 wirkungslos. Mit Strenge ging Heinrich IV. gegen Diejenigen vor, die ihm als Urheber der Greuel gegen die Juden bezeichnet wurden. Als er am 10. Mai 1098 in Mainz weilte, erfuhr er wahrscheinlich durch R. Meschullem, der feiner Zeit mit wenigen Geretteten glücklich nach Speyer gelangt war, das traurige Geschick der Mainzer Juden, die ihren Untergang durch den Wortbruch des Erzbischofs Ruthard gefunden hatten. Ihr Vermögen, das sie dem Erzbischof vor der Ankunft der Kreuzfahrer zur Aufbewahrung übergeben hatten, sowie ihre Häuser, Aecker und Weinberge hatten Mainzer Bürger, zum großen Theil Ruthard's Verwandte — oder wie Ekkehard gerade heraus sagt — der Erzbischof selbst sich angeeignet. Der Kaiser fordert diese Bürger vor sein Gericht und verlangt von ihnen die Herausgabe des Besitzes.78) Die Verwandten Ruthard's erscheinen nicht, und als der Kaiser ihr Wegbleiben mit scharfen Worten tadelt, hat der Erzbischof die Kühnheit, für sie einzutreten. Da braust der Kaiser auf; aber auch Ruthard ist heftig erzürnt, verläßt die Stadt und begiebt sich mit seinen Verwandten nach Thüringen, wo er den Gegnern des Kaisers sich beigesellt. Heinrich läßt die Besitzungen der Verwandten versteigern und ihre Häuser niederreißen. In Ekkehard's Bericht fehlt leider jede Andeutung, ob der Kaiser den Erlös aus der Versteigerung für sich behalten oder den noch in Speyer weilenden Verwandten der getödteten Mainzer Juden überwiesen hat. Nur wenn wir das erstere annehmen, würden wir mit Waitz in der Handlungsweise des Kaisers, der dann für sein den Juden gewährtes Schutzrecht die Güter der Verstorbenen in Anspruch nimmt, den Beginn der später geübten kaiserlichen Schutzherrlichkeit finden, die die Juden zu Kammerknechten des heiligen römischen Reichs gemacht hat; es liegt aber bei der wohlwollenden Gesinnung, die der Kaiser auch ferner dem Rest der rheinischen Gemeinden bewies, kein Grund gegen die Annahme vor, daß Heinrich mitleidigen Herzens — und er ließ sich bekanntlich recht häufig durch Gefühlsregungen selbst zu folgeschweren Maßregeln bestimmen — die übriggebliebenen Dulder für die furchtbaren Stunden und Tage, die sie durchlebt hatten, zu entschädigen suchte. Deshalb konnte er ihnen ebenso jetzt das Vermögen ihrer ge- TJ) Ekkeh. chron. a. a. O. 6, 209. Reg. Nr. 205, p. 94.