Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 2 (1896)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1896)
- Article
- Umschau
- Date
- 1896-06-01
- Page
- 316 (sequence 2)
- Language
- German
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316 deutschen Reich. Ziel hinauslaufenden oberkirchenräthlichen Erlaß Stimmung in denjenigen Kreisen zu machen, in welchen die Sympathien für seine politische Thätigkeit bereits stark im Abnehmen begriffen waren. Der „Evangelisch-soziale Kongreß", aus welchen: Stöcker ausgetreten war, weil man ihn ersucht hatte, auf das Vizepräsidium zu verzichten, nahm in seiner in der Pffngstwoche in Stuttgart abgehaltenen Jahresversammlung eine von dem Präsidenten Nobbe vorgeschlagene und von dem Geheimrath Professor Or. Wagner begründete Resolution an, in welcher dem Bedauern über den Austritt Stöcker's lebhafter Ausdruck gegeben wurde. Unmittelbar an die Annahme Vieser Resolution hat sich ein Vortrag des Professors Du. Freiherr von Soden „über die soziale Thätigkeit des im Amte stehenden Geistlichen" angeschlossen, in welchem der Redner erklärte, an einem Kaiserwort solle man nicht drehen und deuteln, diese Rücksicht - brauche man aber dem oberkirchenräthlichen Erlaß gegenüber nicht malten zu lassen. Es sei gefährlich, in einem Athemzuge der Kirche alles soziale Urtheil abzusprechen und doch zugleich soziale Urtheile zu bilden, wie der preußische Oberkirchenrath es thue. Christlich-sozial sei der nothwendige Gegensatz zu dem nichtchristlichen Sozialismus. Christlich-sozial führe nicht zur Selbstüberhebung und Unduldsamkeit. Die scharfen Ausdrücke, welche Professor Di-, von Soden gegen den Oberkirchenrath brauchte, fanden bei seinen Hörern in Stuttgart lebhaften Beifall, scheinen aber in Berlin mehrfach Befremden erregt zu haben. Die Miltheilung der „Post", daß der evangelische Oberkirchenrath den Prof, von Soden, Prediger an der Jerusalemer Kirche, wegen der auf dem evangelischsozialen Kongreß gehaltenen Rede zur Aeußerung aufgefordert habe, wird aber von der „National-Ztg." als unbegründet bezeichnet. Auf dem Kongreß in Stuttgart vertrat dem genannten Redner gegenüber der Professor vr. So hm die Ansicht, daß soziale Forderungen niemals im Namen des Evangeliums gestellt werden könnten, weil es kein evangelisches Recht gebe. Sozial heiße rechtlich, und jede Rechtsordnung bedeute Zwang. Soziale Forderungen seien daher um des Rechtes willen aufzustellen. Der bedeutende Leipziger Kirchenrechtslehrer fand aber mit diesen Ausführungen weit weniger Anklang, als Geh. Rath Professor vr. Wagner, der durch seine Aeußerungen gegen Herrn von Stumm ebenso wie durch die Befürwortung der erwähnten Resolution zu beweisen suchte, daß weder Stöcker noch die „Stöckerei" geendigt habe. Für die Fortdauer der letzteren haben die „wissenschaftlichen Antisemiten" Treitschke und Wagner hinreichend gesorgt. Wie üppig ihre