Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 2 (1896)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1896)
- Article
- Ein zwiefacher Rechtsirrthum
- Date
- 1896-06-01
- Page
- 295 (sequence 2)
- Language
- German
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Lin zwiefacher Rechtsterthum. 295 die ganze Gemeinde an dem „Feindesmahl" theilnehmen zu lassen." Der jüngste derartige „Ritualmord", führte Sedlatzek dann weiter aus, sei am 6. September 1895 in Garam-Kis-Sallo in Ungarn von dem jüdischen Branntweinhändler Ignaz Adler an einem 5'/»jährigen Mädchen verübt worden. Letzteres sei zuletzt gesehen worden, wie es mit einer Flasche im Laden des Adler verschwand, der gerade um diese Zeit eine Masse fremder Juden zu Besuch hatte, die aber in der folgenden Nacht geheimnißvoll wieder verschwunden seien. *) Gegen Sedlatzek wurde Anklage wegen Gotteslästerung und Beschimpfung der jüdischen Religionsgesellschaft erhoben und am 17. Februar 1896 vor der achten Strafkammer des Berliner Landgerichts I darüber verhandelt. Nachdem der Staatsanwalt Kanzow die brutalen Delikte des Angeklagten nachdrücklich als solche gekennzeichnet hatte, verwahrte sich Sedlatzek dagegen, eine Gotteslästerung begangen zu haben, da der Gott der Christen grundverschieden sei von dem Judengott und er auch den letzteren nur in soweit angegriffen habe, als ihm nach dem Glauben der Juden die Opferungen Andersgläubiger wohlgefällig seien. Die thatsächlichen Unterlagen für die erste Behauptung zu prüfen, hielt das Gericht für unnöthig, da nach Entscheidungen des Reichsgerichts auch der jüdische Gottesbegriff geschützt sei. Das Gericht präzisirte einfach den Thatbestand des 8 166 St.-G.-B. in dem Momente der beschimpfenden Aeußerungen, nahm aber an, daß das Requisit der Beschimpfung nicht festgestellt sei, ebenso wenig wie eine Rohheit des Ausdrucks in der äußeren Form der Kundgebung. Zn der Frage der Ritualmorde selbst Stellung zu nehmen, erklärte das Gericht keine Veranlassung zu haben, zumal e s gerichtsnotorisch sei, daß die Gelehrten über das Vor-!ommen von Ritualmorden uneinig seien und es sich um religiöse Streitfragen handele, hinsichtlich deren die betheiligten Parteien von der Richtigkeit ihrer Auffaffung fest überzeugt seien. Der Angeklagte betrachte offenbar den Kampf gegen das Judenhum als seine Lebensaufgabe und sittliche Pflicht. Zumal unter *) In Ungarn ist inzwischen der Verbreiter dieser Ritualmord-Lüge, Pfarrer Fuß, zu Gefängißstrafe verurtheilt worden. 20'