Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 2 (1896)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1896)
- Article
- Antisemiten-Galerie
- Date
- 1896-05-01
- Page
- 250 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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250 Im deutschen Reich. zu verbüßen. Außerdem wurde auf eine Strafe von 1500 Mk. und fünf Jahre Ehrverlust erkannt. Haub, Konrad, der Schriftführer des antisemitischen Bauernvereins in Niederweisel,' wurde wegen Körperverletzung von dem Schöffengericht zu Butzbach in Hessen zu zwei Monaten Gefängniß verurtheilt. Hertwig, Rechtsanwalt in Charlottenburg, der Vertheidiger von Ahlwardt und Paasch, antisemitischer Reichstagskandidat in Liegnitz und in Berlin V., durch eine Spielaffaire in Breslau kompromittirt, erhielt wegen seines Verhaltens in dem „Judenflinten"-Prozeß von dem Ehrengerichte der Anwaltskammer einen „Verweis", wurde wegen Verweigerung der Berichterstattung über die erwähnte Spielgeschichte als Reserveoffizier von dem Kriegsgericht zu drei Monaten Festungshaft verurtheilt und durch Erkenntniß des Militär-Ehrengerichts zu Teltow aus dem Ofsizierkorps ausgeschlossen. Sein Klient, der Antisemit Paasch, bezeichnete ihn als die Ursache seines in Moabit gemachten Selbstmordversuchs. Herzog, ein antisemitischer Journalist in Baden bei Wien, erlitt wegen eines verübten groben Exzesses eine dreiwöchentliche Arreststrase. Jacobs, Otto, der Wortführer der Antisemiten in Goslar und Korrespondent der „Hannov. Post", verübte verschiedene Unterschlagungen und ertränkte sich schließlich aus Furcht vor der Strafe in der Oker in Braunschweig. Kern, Karl, der Redakteur des antisemitischen Witzblattes „Deutscher Michel", machte sich durch den Artikel „Ein Monarchen- Diner bei Cohn u. Rosenberg" einer Beleidigung der Kaiserin Friedrich schuldig, wofür ihm eine zweimonatliche Festungsstrafe zudiktirt worden ist. Klitsch, Karl Julius, Lehrer in Heidersdorf bei Burgstädt, hielt u. A. in Taura eine antisemitische Philippika wider die Unsittlichkeit und wurde bald darauf mehrerer an Schülerinnen verübter Sittlichkeitsverbrechen überführt und zu sechs Jahren Zuchthaus verurtheilt. Kraft, Rudolf, in Chmelno im Kreise Karthaus, wurde wegen einer aus antisemitischen Beweggründen hervorgegangenen Bedrohung und Beleidigung zu sechs Monaten Gefängniß verurtheilt.