Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 2 (1896)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1896)
- Article
- Antisemiten-Galerie
- Date
- 1896-05-01
- Page
- 249 (sequence 7)
- Language
- German
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Antisemiten-Galerie. 249 wiederholte Beleidigungen des Bazar-JnhaberS Tietz 3 Monate Gefängniß und 400 Mk. Geldstrafe. Geißler, F. A.. erst Grenzaufseher, dann Cigarrenhändler und hierauf als Gedankenleser „Professor"', begründete in Zittau in Sachsen den deutsch-sozialen Reformverein und wurde schließlich wegen Betruges steckbrieflich verfolgt. Gleim, Gg. W., Tuchhändler in Frankfurt a. M., der dort für die Wahl Liebermann von Sonnenberg's leidenschaftlich agitirte, machte sich mehrerer Wechselfälschungen schuldig und wurde, Frau und Kinder mittellos zurücklaffend, flüchtig. Glöß, F. W., Buchdruckereibesitzer in Dresden, ist wegen Beleidigung des Reichskanzlers Caprivi zu 100 Mk. Geldstrafe, sowie wegen böswilliger Beschuldigung des Getreidehändlers B. Heller zu drei Monaten Gefängniß verurtheilt worden. Golle, Redakteur des „Deutschen Blattes" in Hamburg, wegen Beleidigung eines jüdischen Rechtsanwalts zu einem Monat Gefängniß verurtheilt. Dem Beleidigten wurde die Befugniß zugesprochcn, das Urtheil auf Kosten Golle's in allen Hamburger und Altonaer Zeitungen zu veröffentlichen. Grünewald in Köslin in Pommern, einer der wildesten Agitatoren der Ahlwardt-Gruppe, machte sich der Erpressung schuldig, wofür ihm drei Monate Gefängniß zuerkannt wurden. Grüner, Carl Julius, der Begründer und Präsident des „Deutsch-sozialen Vereins" zu Köln am Rhein, schwindelte einem dortigen Polizeikommissar vor, es seien ihm von jüdischer Seite 10 000 Mk. geboten worden, wenn er von der Bewegung zurücktrete. Bald darauf ergab sich, daß er von Magdeburg aus wegen Betruges steckbrieflich verfolgt worden, daß er schon früher wegen Betruges einen Monat gesessen, in Bonn allerhand Schwindeleien, in Sachsen mehrfach Zechprellerei verübt hatte. Schließlich wurde er noch in Köln zu fünf Atonalen Gefängniß verurtheilt. Hammerstein, Freiherr von, Chefredakteur der „Kreuz- Zeitung", der Bundesgenosse Stöcker's und als solcher Vertreter des judenfeindlichen „Tivoli"-Programms, der unter Anderem die preußische Negierung zu einer Prüfung der jüdischen Religionsbücher veranlaßte, wurde des Betruges und der Urkundenfälschung schuldig befunden und hat dafür eine dreijährige Zuchthausstrafe