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Im deutschen Reich · 1896-04-01 · Heft 4 (April 1896) · p. 236

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
2 (1896)
Issue
Heft 4 (April 1896)
Article
Vereinsnachrichten
Date
1896-04-01
Page
236 (sequence 5)
Language
German
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236 Im deutschen Reich. nur die Katholiken, nicht aber die evangelischen oder jüdischen Väter remonstrirt hätten. Einen eigentlichen konfessionellen Charakter hätten bisher überhaupt nur die katholischen Schulen und fünf Stiftungsschulen gehabt, wogegen die übrigen Gemeindeschulen, schon deshalb, weil an denselben auch katholische und jüdische Lehrer unterrichteten und alle Bewilligungen, ohne daß man an konfessionelle Unterschiede dachte, erfolgten, als paritätische gelten mußten. Der Minister behauptet nun, die Gemeindeschule habe ihren konfessionellen Charakter nicht verloren und bei seiner Selbstständigkeit in Schulverwaltungssachen stehe das formale Recht auf seiner Seite, gleichviel ob die Erlasse dem Geiste der Verfassung entsprechen oder nicht. Der Redner beleuchtete nun das Abwiegelungsverfahren, welches eintrat, als die Verfügungen des Provinzial - Schulkollegiums Unruhe verursachten. Wiederholt sei behufs der gewünschten Beschwichtigung Alles auf „Mißverständnisse" zurückgeführt worden und das geschehe noch jetzt, nachdem 18 jüdische Hospitantinnen, die sonst beinahe voll beschäftigt waren, keine Beschäftigung mehr finden konnten und heute die letzte jüdische Hospitantin aus dem Dienste der Stadt geschieden sei. Das Provinzial-Schulkollegium habe allerdings schon im Jahre 1894 das begonnen, was jetzt vollendet werden solle, da schon damals in die Vokation eines jüdischen Lehrers jene Beschränkungen verzeichnet worden seien, die jetzt verallgemeinert würden. Die „Wissenschaftliche Vereinigung jüdischer Schulmänner", deren Vorsitzender er sei, habe mit Jnnehaltung des Jnstanzenzuges eine Petition an das Provinzial- Schulkollegium gerichtet, um die für die jüdischen Lehrkräfte unendlich demüthigenden Bestimmungen abzuwenden. Der Redner wies dann den tief einschneidenden Charakter einzelner neuer Bestimmungen, sowie die technische Unausführbarkeit der übrigen nach. Was er über den neuen Typus der „remunerirten" Lehrer, über das traurige Loos der „degradirten" Religionslehrer, über die unverdienten Zurücksetzungen der von den Schulinspektoren als besonders pflichteifrig gerühmten jüdischen Lehrerinnen und über die ausschließlich für die jüdischen Lehrkräfte geplante Einführung der in der Geschichte des preußischen Beamtenthums genügend gekennzeichneten „Conduiten-Listen" sagte, erzielte einen nachhaltigen Eindruck. Er schloß unter lebhaftem Beifall mit den Worten: „Wenn nicht das formale Recht, so ist doch das göttliche Recht auf unserer Seite und diesem muß schließlich der Sieg werden. Auch bei uns wird es Frühling werden!" Herr Redakteur Klausner wandte sich sowohl gegen die Ausführungen des Referenten wie des Vorredners und bestritt, daß es ein Unrecht sei, an den Auslassungen und Maßnahmen des Magistrats

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