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Im deutschen Reich · 1896-04-01 · Heft 4 (April 1896) · p. 234

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
2 (1896)
Issue
Heft 4 (April 1896)
Article
Vereinsnachrichten
Date
1896-04-01
Page
234 (sequence 3)
Language
German
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234 3m deutschen Reich. welche mit Rücksicht auf den „christlich-konfessionellen" Charakter der Schule und auf die christlichen Schüler geboten sei, auch dem Interesse der jüdischen Lehrkräfte entspreche. (!) Der Herr Referent zog nun eine Parallele zwischen dem Inhalte des von dem Minister an das Provinzial - Schulkollegium gerichteten Erlasses und dem der von der letzteren Behörde an den Magistrat erlassenen Verfügung. Der Minister betont, daß der Magistrat selbst zugegeben habe, die paritätische Schule nicht durchgesetzt zu haben, daß aber die Maßnahmen des Magistrats trotzdem mit der Anstellung jüdischer Lehrkräfte so weit gegangen, daß es geboten scheine, darüber Bestimmungen zu treffen. Er trage zwar Bedenken, bezüglich des von den jüdischen Lehrkräften außer den Religionsstunden zu ertheilenden anderen Unterrichts Vorschriften zu treffen, erwarte aber, daß der Lektionsplan der jüdischen Lehrerinnen nicht etwa zum Beispiel die Geschichte der Kreuzzüge und der Ausbreitung des Christenthums umfassen werde. Sie sollten auch keine Ordinariate in Klassen haben, in welchen sich nur wenige jüdische Kinder befinden, auch als Ordinarien die Schüler nicht über die verschiedenen Stufen hinaufführen. Weiter ging die Verfügung des Provinzial - Schulkollegiums, welche vom Magistrat die Einholung der Genehmigung für die Beschäftigung jeder einzelnen jüdischen Lehrerin, eine Aufstellung der Liste der jüdischen Lehrerinnen dis zum 15. März d. I., sowie eine Vorlegung des Lektionsplanes der letzteren verlangte, Ordinariate nur in solchen Klassen, in welchen viele jüdische Schüler vorhanden, die Anstellung neuer jüdischer Lehrerinnen aber nur dort als zulässig bezeichnete, wo die schon angestellte jüdische Lehrkraft bereits bis zu 12 Religionsstunden herangezogen sei. Die Weiterführung des Ordinariats durch mehrere Klassen sei nicht zu gestatten, über die Thätigkeit der jüdischen Lehrkräfte aber unter Benutzung eines bestimmten Formulars regelmäßig Bericht zu erstatten. Der Redner wies auf die fundamentalen Widersprüche zwischen der Kundgebung des Ministers und derjenigen des Provinzial-Schulkollegiums hin. Bedrohliche Zustände waren in der Schulverwaltung kaum vorhanden, da unter ca. 3500 Lehrkräften 42 jüdische Lehrerinnen und 5 jüdische Lehrer eine verschwindende Minderheit darstellen. Würden diese jüdischen Lehrkräfte statt der jetzigen 4 künftig 12 Religionsunterrichtsstunden ertheilen müssen, dann hätten jüdische Aspiranten keine Aussicht auf Anstellung, weil sie vor Erreichung derselben die festgesetzte Altersgrenze überschreiten würden. Die Bestimmungen über die Ordinariate kämen darauf hinaus, daß den Jüdinnen diese schlankweg vorenthalten würden, und damit sei ihre ganze Stellung in der Schule unterbunden, in der jetzt genau so

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