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Im deutschen Reich · 1896-04-01 · Heft 4 (April 1896) · p. 233

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
2 (1896)
Issue
Heft 4 (April 1896)
Article
Vereinsnachrichten
Date
1896-04-01
Page
233 (sequence 2)
Language
German
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Vereinsnachrichten. 233 durch Reichsgesetz volle Gleichberechtigung zugesagt sei. Man war aber damit vorläufig zufrieden und daß die Berliner Schulverwaltung, indem fie dem Falk'schen Erlaffe folgte, keinen Fehlgriff begangen, beweisen die lobenden Zeugniffe, welche die Schulinspektoren den an den Berliner Gemeindeschulen angestellten jüdischen Lehrkräften ertheilt haben. Die letzteren tragen keine Schuld an der jetzt eingetretenen Wandlung, welche damit begann, daß das Hospitiren jüdischer Lehrerinnen durch einen Erlaß erschwert bezw. vereitelt wurde. Dadurch, daß die jüdischen Hospitantinnen nur noch jüdische Lehrerinnen vertreten dürfen, wurde ihre Thätigkeit auf ein minimales Maß eingeschränkt, und ihr Einkommen wesentlich geschmälert. Da bald darauf auch die Stellung der angestellten Lehrerinnen gefährdet erschien, wandte sich der Vorstand der jüdischen Gemeinde mit einer Vorstellung an den Kultusminister. Die Antwort auf diese Eingabe enthielt die beruhigende Zusicherung, daß der Falk'sche Erlaß aufrecht erhalten bleiben solle, daß die Verfügung des Provinzial- Schulkollegiums mißverstanden worden sei und daß es sich nur darum handle, die Thätigkeit jüdischer Hospitantinnen auf die Vertretung jüdischer Lehrerinnen zu beschränken. An diejenigen, welche sich mit der Verteidigung der staatsbürgerlichen Rechte der Juden beschäftigen, trat aber nun die Frage immer dringender heran, was in dieser Sache zu thun sei. Man beschloß, eine Deputation an den Kultusminister zu senden, um drohendem Unrecht vorzubeugen. Im Ministerium erhielt die Deputation die beruhigendsten Zusicherungen; es werde der Falk'sche Erlaß durchaus aufrecht erhalten werden und nur insofern eine Aenderung eintreten, daß von den jüdischen Lehrerinnen die Ertheilung von mehr Religionsstunden verlangt werden würde. Damit nicht irgend ein Schritt von jüdischer Seite das Kultusministerium veranlasse, den von ihnen freudig begrüßten Erlaß des Provinzial-Schulkollegiums abzuschwächen, beschloß eine von den Antisemiten einberusene, übrigens sehr schwach besuchte Versammlung der Berliner Bürgervereine eine Jmmediat-Eingabe an Se. Majestät den Kaiser und die Abfindung einer Deputation an den Kultusminister l)r. Bosse. Letzterer gab den Antisemiten einen Bescheid, welcher den Eindruck machte, daß die fraglichen Erlasse dazu bestimmt seien, die antisemitischen Forderungen durchweg zu erfüllen, ohne den Juden sonderlich zu schaden. Was die Schulverwaltung thatsüchlich im Sinne hatte, zeigte der Bescheid, welchen das Provinzial-Schulkollegium am 29. Januar 1896 im Aufträge des Ministers einem Mitglieds der jüdischen Deputation schriftlich ertheilte. Die genannte Behörde betonte ihre Auffaffung des Falk'schen Erlasses, sowie der dreifachen Beschränkung desselben.

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