Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 2 (1896)
- Issue
- Heft 4 (April 1896)
- Article
- Zu dem "Ritualmord"-Märchen
- Date
- 1896-04-01
- Page
- 203 (sequence 4)
- Language
- German
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Zu dem „RiLualmord",Märcher-. 203 über Dich das Blut der Welt und Du wirst gereinigt werden von aller Ungerechtigkeit." Also bereits der Prophet Ezechiel bezeugt den Gebrauch von — Christenblut! Wie lauten die Worte des Propheten Ezechiel in Wirklichkeit? Gemeint ist die Stelle Kap. 26, Vers 25, welche (in der Luther'schen Uebersetzung) lautet: „Ich will rein Wasser über Euch sprengen, daß Ihr rein werdet. Von aller Unreinheit und von allen Euren Götzen will ich Euch reinigen." Also statt „reines Wasser" (majim tehorim) übersetzt, d. h. fälscht der Gewährsmann des HerrnDr. Hortovänyi „das Blut der Welt"!! Noch an einer zweiten Stelle beruft sich der „Rabbi Moldavo" auf den Propheten Ezechiel, dem er die Worte in den Mund legt3): „Also spricht der Herr, Euer Gott: Ihr werdet essen Fleisch mit Blut." Thatsächlich sagt Ezechiel (Kap. 39, Vers 17): „Sinn, Du Menschenkind, so spricht der Herr: Sage allen Vögeln, woher sie fliegen, und allen Thieren auf dem Felde: Sammelt euch und kommt her, findet euch allenthalben her zu Haus zu meinem Schlachtopfer, das ich euch schlachte, ein großes Scblachtopser auf den Bergen Israels, und freffet Fleisch und saufet Blut." Die Anrede geht somit an die Vögel und an die Thiere des Feldes; diese sollen kommen und „Fleisch fresien und Blut saufen". Daraus macht die Autorität des Herrn Dr. Hortovänyi: „Also spricht der Herr, Euer (das heißt: der Israeliten) Gott: Ihr werdet effen das Fleisch mit Blut"!! Diese Beispiele dürften genügen. Die Bibel ist ein, wenigstens in der Uebersetzung, Jedermann, Christen wie Juden, zugängliches Buch; war Herrn Dr. Hortovänyi die Nachprüfung der sonstigen Angaben seines „Nabbi Moldavo" unmöglich, die Zitate aus der Bibel konnte er kontroliren, und weil er es konnte, hätte er es thun müssen, bevor er den Fälscher dem Gerichtshöfe als „Autorität" vorführte. Angesichts dieser seiner Gewissenhaftigkeit wird es allerdings begreiflich, daß der Rechtsbeistand des Zselizer :i) Vergl. Achills Laurent: „Relation historiqne des affaires de Syrie depuis 1840 jusque’en 1646" (Paris 1846) II, p. 390. 14