Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 2 (1896)
- Issue
- Heft 3 (März 1896)
- Article
- Vereinsnachrichten
- Date
- 1896-03-01
- Page
- 180 (sequence 11)
- Language
- German
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180 Im deutschen Reich. des Vereins dem Herrn Vortragenden auS. Er hob hervor, daß der Vortragende die Ziele und Bestrebungen deö Vereins richtig beurtheilt habe. Wir wollen tatsächlich unS weder absondern, noch Sonderrechte beanspruchen, wir wollen deutsch sein und bleiben, ohne unser Judenthum aufzugeben, einig und gleich mit den deutschen Mitbürgern, die nicht unseren Glaubens sind. 5luf Veranlassung deö Vorsitzenden gab die Versammlung den Gefühlen deä Dankes und der .Hochachtung für.Herrn KammergerichLSrath E. Wichert durch Erheben von den Plätzen Ausdruck. Der Herr Vorsitzende berührte sodann die Freisprechung deö Redakteurs des Deutschen General-Anzeigerü, Sedlatzek, welche minder erregend gewirkt habe, wie die Begründung der Entscheidung. Wenn ein preußischer Gerichtshof erkläre: „Es sei gerichtsnotorisch, daß die Gelehrten über das Vorkommen von Ritualmorden verschiedener Ansicht seien," so seien wir auf einen Standpunkt angelangt, daß uns kaum noch die Luft zu rühmen übrig bleibt. Es sei zu hoffen, daß das Uriheil die Rechtskraft nicht erlangen werde. Die königliche Staatsanwaltschaft, welche in dieser Sache ihre Pflicht voll gethan, hat Revision eingelegt und wir muffen das Weitere nun mit Geduld erwarten. Der Herr Vorsitzende erwähnte dann noch u. A. die von toem Amtsrichter Hundoegger abgefaßte Begründung einer Klage- Zurückweisung, in welcher ohne alle Veranlassung die Juden verunglimpft worden waren. Auf eine Beschwerde des Vorstandes deö Eentral-Vereins habe der Herr Präsident des königlichen Landgerichts zu Osnabrück geantwortet, daß der betreffende Amtsrichter im Aufsichtswege auf die ungeeignete Form der Begründung feines Beschlusses aufmerksam gemacht sei. Den Schluß der geschäftlichen Mittheilungen bildete eine Reihe von Berichtigungen, zu deren' Aufnahme verschiedene antisemitische Blätter von denn Betroffenen auf Veranlassung des Eentral-Vereinü, auf Gru d des 8 11 des Paßgesetzes bezw. durch Klagstellung gezwungen worden find. Rach Eröffnung der Diskussion betonte Herr Dr. H. Hildesheimer, daß wohl kaum Einer der Anwesenden frei sein würde von den Gefühlen tiefster Betrübnis; und gerechter Entrüstung über das von der 8. Strafkammer deö königlichen Landgerichts I am 17. Februar gefällte und so seltsam begründete Urtheil. Der Inhalt dieser Begründung sei das Herbste und Traurigste, was wir in unserer Leidensgeschichte erlebt haben. Derjenige Jude habe den letzten Anspruch auf Ehrgefühl und die Achtung Andersgläubiger verscherzt, bei dem sich nicht jeder Nerv aufbäume bei der an Gerichtsstelle zugegebenen Möglichkeit, daß seine Religion den Kannibalismus gutheißt oder gar anordnet! Nichtswürdig ist das Volk, das nicht sein Alles