Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 2 (1896)
- Issue
- Heft 3 (März 1896)
- Article
- Vereinsnachrichten
- Date
- 1896-03-01
- Page
- 171 (sequence 2)
- Language
- German
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vereinsnachrichlcn. 171 da die Gesammtheit als solche angegriffen ist, sie habe sich aber auch des Einzelnen anzunehmen, wenn er wegen seiner Zugehörigkeit zur jüdischen. Gesammtheit und vermeintlicher Religions- oder Raffedefekte wegen angegriffen werde und nicht im Stande sei, sich erfolgreich zu wehren. Wenn es soweit gekommen sei, daß selbst in der Kapitale der deutschen Intelligenz die seit Jahrhunderten immer wieder auftauchende Lüge vom Ritualmord aufgetischt werden konnte, wenn in der Begründung einer gerichtlichen Entscheidung neuerdings gesagt worden sei, die „Gelehrten" seien über das Vorkommen von Ritualmorden noch nicht einig, dann bedürfe man eines Vereins, der den maßgebenden Personen beweisen könne, weß Geistes Kinder jene „Gelehrten" sind, auf welche sich die Sedlatzek's berufen. Redner führte dann weiter aus, wie gefährlich es sei, die Beschuldigung der Meineids-Absolution und der Fleischbesudelung unwidersprochen zu lassen. Daß der Central-Verein in allen solchen Fällen Strafanträge gestellt, habe ihm mit Unrecht den Namen Denunzianten-Verein eingetragen, denn Denunziant sei doch nicht der, welcher seine Ehre vertheidigt, sondern nur der, welcher grundlos und perfide die Ehre Anderer besudelt. Anfangs mit seinen Strafanträgen schon von den Staatsanwälten abgewiesen, habe der Verein bei diesen in letzterer Zeit wiederholt Gehör gefunden; einzelne Mißerfolge bei den Gerichten würden ihn nicht entmuthigen. Er würde nicht ruhen, bis er bei dem Reichsgericht eine andere Judikatur errungen, denn auch eine Judikatur wolle erkämpft sein. Durch Kampf zum Recht! Der Tag werde sicher kommen, an welchem die Richter erkennen werden, daß sie in ihr eigenes Fleisch schneiden, wenn sie ungesühnt Angriffe und Beschimpfungen einer Religion zulassen, welche die tiefe und breite Grundlage der eigenen sei. Abfällige Urtheile der Gerichte seien dem Verein nicht ein Signal zum Rückzug, sondern eine Fanfare zum Lorwärtsgehen. Durch seine Strafanträge habe der Verein der zügellosen antisemitischen Presse Zügel angelegt, dem grundlosen, brutalen Angriff der perfiden Ehrabschneiderei einen Riegel vorgeschoben. Mit dem Verein habe es dieselbe Bewandniß wie mit dem Parlament. Schon die Thatsache seines Bestehens sei ein Segen; daß das Parlament da sei, genüge, um zahlloses Unrecht im Keime zu ersticken. So habe auch das Dasein des Vereins nicht blos repressiv, sondern präventiv gewirkt. Gehöre schon zur Durchführung des Rechtsschutzes ein großer starker Verein, so erst recht für die Wahrung jüdischer Interessen im Verwaltungswege. Die Verhandlungen in den Parlamenten, die konsequenten Beschwerden des Centrums bei den Etatsdebatten wegen der Verletzung der Parität und die Erfolge des Centrums beweisen, daß man im politischen Leben mit ruhiger Ergebung und Resignation nichts erreicht, haben die Erfolge des Centrums doch schon bei den Nationalliberalen Schule ge-