Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 2 (1896)
- Issue
- Heft 3 (März 1896)
- Article
- Berlin
- Date
- 1896-03-01
- Page
- 159 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Korrespondenzen. 259 Broschüren großentheils aus Paasch's Feder geflossen sind, das war schon längst vielen Gesinnungsgenossen bekannt, und man fand nichts Besonderes dabei, weil ja Herr Paasch mit dieser Benamsung einverstanden war. Herr Paasch behauptet, er habe die Anschuldiguugm von Langend aus „Nothwehr"' veröffentlicht. Das glaubt ihm doch wohl kein einziger Mensch. —- Rachsucht, nichts als Rachsucht ist die Triebfeder für diese That; schreibt er doch selbst: „Den einen guten Zweck wird dieses Kapitel erfüllen, daß man.dem Herrn von Langen das allgemeine Vertrauen, welches man ihm geschenkt hat, weil er im Iudenflinten-Prozeß und in meinem Falle für Recht und Wahrhei. eingetreten war, entzieht; daß ihm die fremden Federn, mit denen er sich geschmückt hatte, ausgerissen werden." Das genügt! Kennzeichnend für das Gebühren des Sedlatzek'schen „Generalanzeigers" ist der Fall Mannheim-Wall-Kosak. Auf einen von dem „Vorwärts" im Oktober v. I. unter der Ueberschrift „Prinzipal und Verkäuferin" überschriebenen Artikel hin beschuldigte Herr Sedlatzek ohne Weiteres einen hiesigen Kaufmann Namens Mannheim, der betreffende immoralische Prinzipal zu sein und wurde, nachdem der Verleumdete Klage angestellt hatte, zu 300 Mk. Geldstrafe verurtheilt. Statt sich dadurch vor weiteren leichtfertigen Beschuldigungen warnen Zu lassen, nannte er gleich darauf einen anderen Konfektionär Namens Wall als den „Attentäter auf christliche Frauenehre", war aber wieder an den Unrechten gekommen und bezeichnete nun einen dritten „allerdings auch jüdischen" Konfektionär als den Missethäter. Gleichzeitig veröffentlichte er aber folgende Berichtigung: „Selbstverständlich ist es sehr bedauerlich, daß wir in jenem Bericht abermals eine jener traurigen Angelegenheit vollkommen fernstehende Person als schuldig hinzustellen veranlaßt wurden, — und thut dies uns nicht weniger leid, als vorher, da es uns absolut fernliegt, Jemand, sei er Christ oder Jude, absichtlich bezw. wider besseres Wissen Schlechtes nachzusagen. Wir haben allerdings nur das berichtet, was thatsächlich die Hauptverhandlung ergab, konunen aber hiermit recht gern dem Wunsche nach, die neuere Verwechselung öffentlich als solche bedauernd zu kennzeichnen bezw. zu berichtigen. Die Redaktion des „Deutschen General-Anzeigers." Wie verlautet, wird Herr Wall trotz dieser Berichtigung noch Privatklage anstellen. — Dein Redakteur Sedlatzek ist am o. d. M. folgender Strasbefehl zugegangen: „Auf den Antrag der königlichen Staatsanwaltschaft wird gegen Sie wegen Vergehen gegen 8 3<>0 II St.-G.-B., § 20 Abs. 2 R.-Pr.-G. vom 7. Mai l^7! Aue der Staatskasse gebührende Geldstrafe von 30 Mk., im Falle diese nicht beigetrieben werden kann, eine Haststrase von 0 Tagen