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Im deutschen Reich · 1896-03-01 · Heft 3 (März 1896) · p. 158

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
2 (1896)
Issue
Heft 3 (März 1896)
Article
Berlin
Date
1896-03-01
Page
158 (sequence 2)
Language
German
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158 3m deutschen Reich. an den bisher von der Berliner Schulverwaltung befolgten und dem Geiste der Gesetzgebung durchaus entsprechenden Grundsätzen, betreffend Anstellung und Beschäftigung jüdischer Lehrkräfte, auch fernerhin festzuhalten." Der antisemitische Abg. Pretzel hatte sich vor der Abstimmung entfernt. Der Staatsanwalt am Landgericht Berlin I erließ neuerdings folgende Bekanntmachung: „Gegen den Kaufmann Karl Paasch, zuletzt in Leipzig wohnhaft, geboren den 20. Juni 1848 zu Minden, evangelisch, nicht verheirathet, ist aus dem Erkenntniß des Königlichen Landgerichts I, Strafkammer 7 vom 17. Mai 1893 wegen öffentlicher Beleidigung und wegen Preßvergehens eine Gefängnißstrafe von 1 Jahr 1 Monat zu vollstrecken. Der p. Paasch soll sich in das Ausland begeben haben. Es wird ersucht, von dem Aufenthalte desselben, sofern er nach Deutschland zurückkehrt, alsbald zu den Akten J. III c. 387 93 Nachricht zu geben." Die erwähnte Gefängnißstrafe hat sich der antisemitische Agitator Paasch durch unerhörte Beleidigungen zugezogen, deren er sich in seinem Kampfe gegen den früheren deutschen Gesandten v. Brand schuldig machte. Wie die Gesinnungsgenossen des Herrn Paasch höhnisch verkünden, befindet sich dieser in Zürich in Sicherheit. Der antisemitische Abgeordnete Schneider hat sich am 5. Februar d. I. im österreichischen Landtage gerühmt, Paasch persönlich nach der Schweiz gebracht zu haben, weil sich annehmen ließ, daß österreichische Gerichte ihn nach Deutschland ausliefern würden. Herr Carl Paasch läßt jetzt eine neue Broschüre verbreiten: vr. jur. Freiherr F. E. von Langen und der Fall Paasch, über welche der antisemitische „Badische Volksbote" folgende interessante Auskunft giebt: Rache, blindwüthige Rache athmet der Freiherrn von Langen gewidmete Theil der Broschüre. Es wird ihm darin der Vorwurf gemacht, daß er absichtlich, entgegen seinem gegebenen Ehrenwort, die Sache Paasch's verschleppt, daß er Verrath an ihm ausgeübt habe. Der zweite Theil der Broschüre sollte unter dem Namen von Langen's herausgegeben werden, kurz vor der Drucklegung aber habe dieser das Manuskript sich schicken lassen und es „unterschlagen". Und um nun seine Behauptungen zu bekräftigen, bringt Paasch eine Fülle von intimen und intimsten Affären Langen's in unsagbar gehässiger Weise vor. Es giebt kaum eine schlechte Charaktereigenschaft, die Paasch demselben nicht anhängt. Es liegt uns absolut fern, eine .Handlungsweise zu beschönigen, deren sich nach der Behauptung Paasch's der Freiherr von Langen schuldig gemacht haben soll. Wir sagen: „schuldig gemacht haben soll", denn bevor wir nicht von anderer Seite eine Bestätigung erhalten haben, glauben wir es nicht. Das; die unter dem Namen des Freiherrn von Langen erschienenen

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