Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 2 (1896)
- Issue
- Heft 3 (März 1896)
- Article
- Berlin
- Date
- 1896-03-01
- Page
- 160 (sequence 4)
- Language
- German
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160 3m deutschen Reich. festgesetzt. Sie haben in der Nr. 93 der hier erscheinenden periodischen Druckschrift „General-Anzeiger" vom 20. November 1895, für welchen Sie als Redakteur verantwortlich sind, einen Artikel mit der Überschrift: „Fleisch für die Gojim" veröffentlicht, in welchem gewarnt wird, Fleisch aus Judenläden zu genießen. Durch diese Veröffentlichung haben Sie der Verübung groben Unfugs sich schuldig gemacht, indem diese geeignet erschein:, nicht nur die jüdischen Schlächter in ihrem Gewerbebetriebe zu beeinträchtigen, sondern auch dasjenige Publikum, welches bei jüdischen Schlächtern zu kaufen pflegt, zu beunruhigen. Königl. Amtsgericht 1. gez. Dr. Menz." — Die „Staatsbürger-Zeitung" (Nr. 118 vom 11. d. M.) bekrittelt diesen Strafbefehl als eine neue Anwendung des „groben Unfug"-Paragraphen, durch welche sie sich nicht ohne Grund beunruhigt fühlt! Herr Sedlatzek erhob gegen den Strafbefehl Einspruch, sodaß diese Sache am 23. März vor dem Kgl. Schöffengerichte zur Verhandlung gelangte, aber vertagt wurde. — Die von ©< gegen das in dem Majestätsbeleidigungs - Prozeß gefällte Uriheil eingelegte Revision ist am 17. März von dem Reichsgericht verworfen worden. Es bleibt bei der ihm zudiktirten dreimonatigen Festungsstrafe. £<] C'berswalde, 10. März. Die „Eberswalder Zeitung" berichtet: „Ein ruchloses Bubenstück ist auf dem hiesigen jüdischen Friedhose verübt worden. Zwei Grabdenkmäler sind umgeworfen und theilweise zertrümmert worden. Es wäre bedauerlich, wenn es nicht gelingen sollte, den Thäter zu ermitteln; die jüdische Gemeinde hat eine Belohnung von 100 Mark für die Entdeckung desselben ausgesetzt." * Breslau, 19. März. Die Verhandlung gegen die Brüder des Herrn Karl Sedlatzek, den wucherischen Graveur Fritz Sedlatzek und Paul Sedlatzek, die zwei Tage in Anspruch nehmen wird, ist auf den 27. und 28. d. M. vor der zweiten Strafkammer des Breslauer Landgerichts angesetzt. § Inner, 19. März. Das „Jauer'sche Stadtblatt" schreibt: Herrn Schloske ist es wieder einmal gelungen, seinen Namen auf Zetteln und Inseraten gedruckt zu sehen, indem derselbe den antisemitischen Pastor Herrn Jskraut hierher citirte, damit derselbe seine dreistündige Rede auch hier vom Stapel lassen konnte. Derselbe sprach am Sonntag Nachmittag in Leipe und am Sonntag Abend in Bolkenhain. Es geht dem antisemitischen Pastor wie Herrn Stöcker, indem auch seine Versammlungen von Geistlichen besucht werden. Ob Letztere von seinen Ausführungen erbaut sein werden, möchten wir bezweifeln, ebenso wie die Agrarier und Großindustriellen. Bekanntlich haben die Antisemiten im Reichs-