Mannheim
Compact Memory

Im deutschen Reich · 1896-02-01 · Heft 2 (Februar 1896) · p. 120

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Im deutschen Reich
Volume
2 (1896)
Issue
Heft 2 (Februar 1896)
Article
Die Staatsverfassung der Juden [Rezension]
Date
1896-02-01
Page
120 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
98% known words query
IRI
…/2316602-2316611-2316614-2318201--00832-2318278
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

120 )m deutschen Reich. nommen. Durch die ganze mosaische Rechtsprechung zieht sich als leitender Grundgedanke die Rücksicht auf die Schwachen und Bedrängten hindurch, damit ihnen der so nöthige Schutz nicht fehlt. In dieser Hinsicht besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen dem Gesetzbuch Mosis und den modernen, die beim ersten Anblick fast zu einem anderen Zweck gemacht zu sein scheinen, als den Besitzenden und Mächtigen in seinem Besitz und seiner Macht zu schützen." Die Stellen, welche dagegen zu sprechen scheinen, werden vom Vers, ausführlich behandelt S.336 ff. und S.359. Nachdem er S. 333—335 das Zinsverbot besprochen und den darin waltenden Geist der Barmherzigkeit und Nächstenliebe anerkannt und yervorgehoben hat, wie auch in den Psalmen und Propheten der Wucher verpönt ist, führt er 5. Mos. 23,20 an: „Bon den Fremden magst Du Zins nehmen (nicht Wucher, wie es dort heißt), aber nicht von Deinem Bruder." Er weist nach, daß die Fremden, von denen hier die Rede ist, meistens Ausländer waren, die garnicht heimathberechtigt in Israel, nur zeitweise des Handels wegen sich dort aufhielten, daß sie nicht aus Noth sich Geld liehen, sondern zu ihren kaufmännischen Zwecken, und daß sie bei den damaligen Verkehrsverhältnissen dem Darleiher fast gar keine Möglichkeit boten, sein Darlehen jemals zurückzufordern (S. 338). „Gerade dieses letzte Gesetz," sagt er dann, „in dem wir einen Fortschritt fanden, ist vielfach, namentlich im letzten Jahrzehnt, zu einem Anstoß und Aergerniß gemacht worden und zu einem Anlaß, aus dem man die heftigsten Angriffe gegen die Juden überhaupt und gegen ihre Gesetze geschmiedet hat. Diese Angriffe verwandeln sich aber bei nüchterner Ueberlegung in ebenso viele Waffen, die ihre Schärfe gegen die leichtfertigen und fanatischen Angreifer wenden. Das vielfach angeführte Wort von der Schmach des Jahrhunderts, angeblich vom Kaiser Friedrich, ist allerdings leider nur zu sehr cherechtigt, wenn man an diese wüste, unverständige und gefährliche Agitation gegen das Alte Testament denkt. Man mag. von den Juden der Gegenwart denken, wie man will. Jeder mag seine Gedanken begründen so gut er kann, nur daß die Wahrheit oben bleibt. Aus Abneigung und Haß gegen die Juden aber das herrliche Gesetz Mosis zu verunglimpfen, dem die Juden (soll wohl heißen: manche Juden) leider nicht gehorsam waren, das Alte Testament entgelten zu lassen, was jene verbrochen, die altehrwürdigen Gesetze, weil man sie nicht versteht, verdrehen, entstellen und mit Koth bewerfen, um dann sich noch stolz als Baterlandserretter in die Brust zu werfen: das ist allerdings eine Schmach des Jahrhunderts und eine der vielen Pestbeulen, die die schwere Krankheit des Volkskörpers beweisen." (Seite 336.)

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.