Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 2 (1896)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1896)
- Article
- Johannes Keppler
- Date
- 1896-02-01
- Page
- 93 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Johannes Keppler. 98 Aech bezeichnender ist der Wortlaut, mit welchem dasselbe beginnt: „Die Verhaftete erscheint leider! mit Beistand ihres Herrn Sohnes, des Mathematikers Johannes Keppler"". Dieser war nämlich unterdeffen aus Linz herbeigeeilt und hatte nun auch unter vieler Mühe die Verlegung des Prozesses an das Gericht Güglingen erwirkt, wo jedoch der Vogt von derselben Blindheit geschlagen war, wie der in Leonberg. Die Gründe, welche seiner Meinung nach vollkommen ausreichten, um die Kepplerin der Hexerei zu überführen, waren u. A. folgende: 1. Erstlich, obwohl eine Wittfrau einsam fein sollte, habe sich doch Beklagte Kepplerin nun viel Jahr hero mit Hin- und Wiederlaufen an diejenigen Drte, da sie nichts zu verrichten gehabt, also veldächtig gemacht, daß sie von männiglich für eine Hexe gehalten. 7. Der Beklagten eigener Sohn Heinrich (ein verkommenes Subjekt, das im Jahre 1614 aus dem Kriege nach Leonberg zurückgekehrt war und mit seiner Mutter in Feindschaft lebte) habe ausgesagt, seine Mutter sei keine „rechte"" Frau (d. h. eine Hexe) und als Beklagte auf eine Zeit ihm ein Brätlein zugericht, geantwortet habe: Der Teufel soll dasielbig Brätlein fressen. 8. Oßwald Zahn sei ein Kalb unversehens krank geworden und gestorben, gerade zu der Zeit, da die Kepplerin etliche Mal in sein Haus gekommen sei. 13. Sie sei am Metzger Stoffel vorübergegangen, da sei ihm unversehens wehe an einem Schenkel geworden. 14. Jerg Baltzer habe ihr eine Bitte abgeschlagen, da sei ihm alsobald ein Schwein krank geworden. Johannes Keppler mußte nun unter „der Wucht"" solcher Anklagen seine Benrühungen darauf beschranken, seiner Mutter das Loos im Gefängniß wenigstens zu erleichtern, und namentlich die Tortur von ihr abzuwenden. Das gelang ihm auch. Ein unterdessen von der Juristenfakultät in Tübingen eingeholtes Gu'achten ließ zwar über den Glauben an der Schuld der Kepplerin keinen Zweifel, die Fakultät verlangte aber vorläufig nur, man solle, damit die Wahrheit aus der armen Frau „geschreckt"" werde, sie in die Folterkammer führen, die Instrumente vorzeigen und erklären, ohne dieselben jedoch in Anwendung zu bringen. Aber die nun 74 Jahre alte Kepplerin blieb standhaft und sagte: „Ich will lieber sterben, als auf mich lügen; sollte ich auch aus Martern und Pein etwas bekennen, so ist es docb nicht die Wahrheit. Ich sterbe darauf, daß ich mit der Hexerei nichts zu thun gehabt habe.""