Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 2 (1896)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1896)
- Article
- Johannes Keppler
- Date
- 1896-02-01
- Page
- 92 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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SS Im deutschen Reich. liche Berichte und gefährliche Kanzleibefehle ihn bedrohten, zu retten. Keppler's Brief verfehlte seine Wirkung nicht. Der Oberrath nahm seine übereilte Verfügung zurück und verlangte nur, daß die Kepplerin über einige Punkte auf freiem Fuß zu vernehmen sei. Aber der verbissene Untervogt Einhorn ließ nicht nach und gestattete zuletzt der Reinboldin eine Klageschrift gegen die Kepplerin einzureichen. Diese enthielt 40 Nummern und unter diesen folgende: 1—4. Ursula Reinbold kann mit einem Eid zu Gott schwören, daß Heinrich Keppler's Wittwe sie im Jahre 1613 in ihre Behausung forderte und ihr einen Trunk reichte, 5. von dem sie auf der Stelle krank wurde, 6. deswegen bisher unausstehliche Schmerzen leidet, 7. ordentliche Mittel ohne Nutzen brauchte. 10. Die Ursula könne einen Eid ablegen, daß dieser Trunk ihre Krankheit verursacht habe, welches aber auch aus folgenden hexischen Unthaten gründlich abzunehmen sei: 11. Wahr, daß die Kepplerin bei ihrer Base zu Weil der Stadt, so eine Hexe gewesen und daselbst verbrannt wurde, erzogen worden ist. 15. Wahr, daß die Kepplerin der Barbara Bastian das Hexenwerk lehren wollte; 17. Wer Unholdinwerk treibt, hat gut zu leben. 20. Wahr, daß sie der Zieglerin Leutbrandin Schenkel betastet, wovon derselben ein lebenslänglicher Schaden geblieben. 23. Wahr, daß sie dem Hausbccke.l Oßwald eine Kalbin geritten, 24. dem Michael Stähle's Kuh wüthend gemacht. 25. dem Metzger Stoffel Schmerzen erregt, 26. jedoch ihm wieder geholfen. 30—34. Wahr, daß sie Jerg Haller's Töchterlein auf den Arm geschlagen. 47. Wahr, daß sie einem Bürger 2 Kinder getödtet. 48. Wahr, daß die Beklagtin zu Leonberg im allgemeinen Ruf steht, sie habe der Klägerin ihre Krankheit zugefügt. Diese Anklagen genügten, die Kepplerin sogar ihren nächsten Verwandten verdächtig zu machen und so war ihr wohl der Aufenthalt in Heumaden bei ihrer Tochter gestattet, ohne daß sie jedoch ihrem Schwiegersöhne, dem Pfarrer, vor die Augen treten durfte. Johannes Keppler allein und seine Schwester waren von der Unschuld ihrer Mutter überzeugt. Am 7. August 1620 erfolgte von Neuem ihre Verhaftung; sie wurde nach Leonberg gebracht, dort in's Gefängniß geworfen und sofort in Verhör genommen. „Ihre Entschuldigung ist heillos, liederlich", heißt es in jenem Protokoll, „da der Zeuge, dem zu glauben, widerspricht."