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Im deutschen Reich · 1896-02-01 · Heft 2 (Februar 1896) · p. 90

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
2 (1896)
Issue
Heft 2 (Februar 1896)
Article
Johannes Keppler
Date
1896-02-01
Page
90 (sequence 2)
Language
German
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90 Im deutschen Reich. mangelnder Rechtgläubigkeit und sah sich eben so schnell gezwungen, jeder Aussicht auf eine Anstellung in Württembergischen Diensten beraubt, im Auslande, in Linz sein Brod zu suchen. Dort gerieth er jedoch sofort mit seinem eigenen Landsmann, dem lutherischen Pfarrer Hitzler, wegen Verweigerung der Anerkennung der Konkordienformel in erbitterten Streit, welcher nun von dem Konsistorium in Stuttgart entschieden werden sollte. Die Antwort, welche dieses gab, ist nach Form und Inhalt zu charakteristisch, als daß man nicht einige Stellen daraus wörtlich anführen sollte. Dem großen Astronomen, den ein kleiner Konsistorialratch „ein Schwindelhirn und Letzköpflein" nannte (schwäbisches Wort, das ungefähr dem Begriff „kniffig" entspricht), wurde folgender Bescheid zu Theil:*) Wenn einer externa confessione und mit dem Mund der Wahr-Evangelischen Religion sich berühmet, aber in articulis religionis nicht aller Ding richtig ist, sondern er sana doctrina exorbitirt, mit ungewissen, zweifelhaften opinionibus und ungereimten speculationibus die ernste Lehre verdunkelt, sich selbst, oder auch andere neben ihm verwirret, nach seinem eigenen Dünken in Glaubens-Sachen st Mysteriis Divinis schwärmet, an keine gewisse Form der reinen Lehre gebunden sein will, auch der Ursachen formulae concordiae als publico ortbodoxarum nostri temporis ecclesiarum symbolo, so in der heiligen, göttlichen Schrift gegründet zu 3ub3oribirsn Bedenken hat, derselbe in' einem oder mehreren articulis widerspricht, so kann Niräatsr ecclesiae einen solchen ihme der Lehre halber bekannten Menschen ad communionem nicht admittiren, so lang und so viel er seine erroneas opiniones nicht fallen lassen, noch mit unserer ssolsoüs in eonsensu doctrinae sich vereinigen will. Und halten ungezweifelt dafür, wenn ein Minister einer solchen ihme bekannten Person das hochwürdige Abendmahl dispensirt, daß er allem Jrrthum und Sünde, welche irrende Person an Gottes Wort, an seinem Testament, an der heiligen Kirche begeht, sich theilhastig macht, das Unrecht billige, den Irrenden in seinen erroribus stärke, gutherzige Leute aber beschwerlich ärgere und betrübe. Es wäre *) Geschichte von Württemberg, herausgegeben von der Verlagshandlung in Stuttgart.

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