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Im deutschen Reich · 1896-01-01 · Heft 1 (Januar 1896) · p. 72

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
2 (1896)
Issue
Heft 1 (Januar 1896)
Article
Vereinsnachrichten
Date
1896-01-01
Page
72 (sequence 5)
Language
German
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72 3m deutschen Reich. kurze, aber packende Kritik übte. Wohl wäre eine sittliche Entrüstung, eine tiefe Verbitterung über solche Rechtsprüche vorhanden und zu verstehen: Keineswegs dürften wir uns aber Hinreißen lasten, dieserhalb die betreffenden Behörden zu schmähen. Im Gegentheil haben wir die unbedingte Pflicht, das Ansehen der Justizbehörden hoch zu halten, sind sie doch die einzige Einrichtung in unserem Volke, welche ohne Rücksicht auf Nützlichkeit und ähnliche Erwägungen im Dienst der reinen Idee der Gerechtigkeit steht. Nichts vom Menschengeist Geschaffene ist vollkommen, und so müssen wir auch Fehlsprüche der Justiz als den natürlichen Ausdruck menschlicher Unvollkommenheit betrachten. Fehlsprüche, wie die vom Redner beleuchteten, schaffen uns die Sympathien weiter Kreise. Wo Edelsinn herrscht, dort wird angesichts solcher Urtheile die Erkenntniß Einzug halten, daß uns Unrecht geschieht, uttd daß dies in Zukunft anders werden müsse. „So wollen wir denn auf demselben Wege fortarbeiten, wir wollen weiter darüber wachen, daß Wort und Geist unserer Landes¬ und Reichsgesetzes befolgt werden, wir wollen mannhaft zeigen, daß wir unsere Rechte zu vertheidigen wissen, und daß wir nicht geneigt sind, uns still und stumm mit Füßen treten zu lassen." Nachdem der Redner geendet hatte, ertönte langanhaltender Beifall. Der Vorsitzende, Herr Rechtsanwalt Dr. Horwitz, suchte dann nachzuweisen, wie in den drei Jahren der Wirksamkeit des Central-Vereins auf dem Felde des Rechtsschutzes schon Vieles sich günstiger gestaltet habe, daß schon jetzt in vielen maßgebenden Kreisen die Ueberzeugung, daß den Juden vielfaches Unrecht geschehen, unverkennbar zum Ausdruck gelange. Wenn man sich durch sogenannte Mißerfolge nicht abschrecken lassen und unentwegt weiter kämpfen würde, würden solche Aeußerungen wie die des Staatsanwalts von Dusch: „Eine derartige Freisprechung macht die Juden vogelfrei!" nicht vereinzelt bleiben und allgemein die Verpflichtung empfunden werden, den Juden volles Recht zu gewähren. Im Anschlüsse hieran machte der Herr Vorsitzende einige geschäftliche Mittheilungen, wobei er das erfreuliche Wachsthum des Vereins, die auf Wunsch mehrerer Synagogen-Gemeinden erfolgte Verschiebung der dritten Delegirten-Versammlung bis zum 24. Februar und die anerkennenswerthe Thätigkeit der Berliner Gruppen zur Sprache brachte und einem kürzlich dahingeschiedenen verdienten Obmann der Gruppe 0., Herrn Kaufmann Adolph Falkson, einen Nachruf widmete. Herr Dr. Horwitz berichtete dann, daß, entgegen der Behauptung des Herrn Karl Tedlatzek, der Central-Verein nicht den Anlaß gegeben zu der Anklage wegen Majestätsbeleidigung,

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