Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 2 (1896)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1896)
- Article
- Vereinsnachrichten
- Date
- 1896-01-01
- Page
- 71 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Vereinsnachrichten. 7J sobald dieselbe unwahre und belästigende oder beunruhigende Behauptungen verbreitet. Zndeffen versagte dieser Unfugsparagraph gegenüber einem Zeitungsartikel, welcher dem Publikum Vorreden wollte, daß die Juden thatsächlich Christenkinder zu rituellen Zwecken übschlachten, weil dieses Märchen doch nicht das gesammte Publikum, sondern nur den „unverständigen" Theil desselben beunruhige. In einem anderen Falle lehnte die Behörde das Einschreiten gegen den Herrn von Hammerstein ab, weil er angeblich nicht in der Lage war, sich über die Richtigkeit oder Unrichtigkeit der von ihm verbreiteten gehässigen Notiz zu informiren. Der Redner legt alsdann dar, daß der 8 166 St.-G.-B. zwar Denjenigen mit Strafe bedroht, welcher eine mit Korporationsrechten ausgestattete Religionsgesellschast beschimpft, daß indessen auch diese Bestimmung nach der bisherigen Gerichtspraris uns wenig Schutz brachte. Ungestraft durste der fromme und edelgeborene Herr von Mosch unseren einzigen Gott lästern, ungestraft durste er die Getreuen dieses Gottes lästern, weil ihm „das Bewußtsein fehlte, daß er hiermit die jüdische Religionsgesellschaft angreife." Trifft das Urtheil das Richtige, dann dürfen freilich an die geistige Einsicht des Herrn von Mosch nicht gar hohe Ansprüche gestellt werden. Angeklagt, von einer Hannoverschen Strafkammer verurtheilt, aber vom Reichsgericht freigesprochen wurde der Redakteur der „Hannoverischen Post", weil er mit seiner verleumderischen Kritik des Kol- Nidre-Gebetes nur die jüdische Rasse, nicht aber die jüdische Neligionsgesellschaft beschimpft habe. Das Reichsgerichts-Urtheil ist ein bedauerlicher Fehlspruch, denn das Kol-Nidre-Gebet ist doch kein Naffengebet, es gehört lediglich der jüdischen Religionsgesellschast an. Freigesprochen wurde eine Reihe von Redakteuren, welche in einem Artikel über „Judenmoral" die Juden beschimpften. Die Freisprechung erfolgte, weil nicht alle Juden, sondern nur derjenige Theil, welcher die angeblichen Vorschriften des Talmud befolge, angegriffen sei. Diese Begründung erfolgte, trotzdem der Zeitungsartikel ausdrücklich behauptet, daß der babylonische Talmud von der Gesammtheit der Juden befolgt und gewürdigt werde, wie das Evangelium von unseren christlichen Mitbürgern. In einem anderen Falle wurde der Verbreiter eines Flugblattes freigesprochen, weil dessen Behauptung, daß die Juden eine internationale Betrügergesellschaft seien, nicht eine Beschimpfung, sondern nur eine Kritik enthielte! Ter Redner theilte noch eine Reihe anderer, ähnlicher Fehlsprüche mit, an welchen er unter dem Beifall der Versammlung eine