Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 1 (1895)
- Issue
- Heft 6 (Dezember 1895)
- Article
- Vereinsnachrichten
- Date
- 1895-12-01
- Page
- 327 (sequence 12)
- Language
- German
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Vereinsnachrichten. 327 Obmanns der Berliner Gruppe X. und NO., Herrn I. Rosenthal, die bisherigen Vorstandsmitglieder durch Akklamation wiederzuwählen, fand einstimmige Annahme. Eine Anregung des Herm N. Brock, in die Rechtsschutz-Kommission ein talmudistisch gebildetes Mitglied hineinzuwählen, wurde zwar von dem Vorsitzenden als dankenswerth bezeichnet, doch machte letzterer gleichzeitig darauf aufmerksam, daß die Wahl der Kommissions-Mitglieder nicht Sache der General-Versammlung sei. In den Vorstand seien durch Kooptation die Herren Vorsteher der israelitischen Gemeinden zu Nürnberg und Breslau, Justizrath G. Josephthal und Stadtrath F. Pringsheim, gewählt worden; weitere Kooptationen um das Judenthum verdienter Männer seien in Aussicht genommen. Die von dem Vorstand beantragte Umänderung des 8 6 der Satzungen fand keinen Widerspruch. Dieser Paragraph lautet in seiner jetzigen Fassung: „Durch seinen Beitritt verpflichtet sich jedes Mitglied zur regelmäßigen Zahlung eines jährlichen Mitgliederbeitrages, dessen Höhe das. Mitglied selbst bestimmt. Der Mindestbeitrag ist 2 Mk." Herr Dr. Moses widmete der Thätigkeit der Rechtsschutz-Kommission hierauf volle Anerkennung. Die seitens eines Mitgliedes an einzelnen richterlichen Entscheidungen geübte Kritik veranlaßte den Vorsitzenden zu der Erklärung, daß nicht der geringste Grund vorhanden sei, die bona, fides der Richter zu bezweifeln. Der Referent der Kommission habe allen Grund gehabt, das Erreichte als zufriedenstellend zu bezeichnen. Nachdem man 16 Jahre hindurch Alles geduldig ertragen, nachdem dann bei den ersten Anfängen der Thätigkeit des Central-Vereins sich die Herren Staatsanwälte den Strafanträgen gegenüber ablehnend verhalten und gewöhnlich erklärt hätten, es liege keine Veranlassung zum Einschreiten vor, müsse man es als einen positiven Erfolg ansehen, daß hierin Wandel eingeireten sei. Jetzt finde sich doch schon ein Ankläger, wenn ein Jude unschuldig gekränkt werde. Wenn Urtheile ergangen seien, die unseren Erwartungen nicht entsprächen, müßten wir uns dabei beruhigen, daß das richterliche Urtheil nach bester Ileberzeugung gefällt worden sei und daß dem guten Willen die bessere Ueberzeugung folgen werde. Daran, die Behörden über jüdische Angelegenheiten durch Schrift und Wort zu belehren, habe es die Rechtsschutz- Kommission nicht fehlen lassen; dieselbe habe insbesondere zu diesem Zweck das vortreffliche Werk des Dr. Parmod „Antisemitismus und Strafrechtspflege" in geeignetster Weise verbreitet. Wir würden diesen Kampf auf dem Boden der Verfassung weiter führen: schließlich werde und müsse Recht Recht bleiben. (Stürmischer Beifall.) Herr Journalist I. Fränkel wies auf die Schwierigkeiten hin, mit welchen die Rechtsschutz-Kommission zu kämpfen hatte, besonders auf die nur durch die Entschlossenheit der gesummten deutschen Juden einzu- 23