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Im deutschen Reich · 1895-12-01 · Heft 6 (Dezember 1895) · p. 321

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
1 (1895)
Issue
Heft 6 (Dezember 1895)
Article
Vereinsnachrichten
Date
1895-12-01
Page
321 (sequence 6)
Language
German
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Vereinsnachrichten. 821 in der Frage des Schächtgesetzes Stellung zu nehmen, denn was Ge- Wissenssache der strenggläubigen Juden sei, dürfe, wenn es sich um das Recht handle, auch nicht den ultraliberalsten Juden gleichgültig lassen- Die Beeinträchtigung der Sache fange mit dem Verbot des Koscherschlachtens an, es sei noch zweifelhaft, wo dieselbe aufhören würde. Die Rechtsvertheidigung, welche der Central-Berein übernommen, sei eigentlich eine Pflicht der Vorstände der jüdischen Gemeinden. (Lebhafte Zustimmung.) Die Macht dieser Ideen werde sich stärker erweisen, als alle bisherigen Bedenken; den bereits korporativ beigetretenen kleineren Gemeinden würden voraussichtlich die größeren bald Nachfolgen, um das mit zu erstreben, was viel zu lange versäumt worden ist. Herr Rechtsanwalt Breslauer-Rawitsch bezeichnete den Beitritt aller Vorstandsmitglieder der sämmtlichen deutschen Synagogen-Gemeinden als wünschensmerth, damit Niemand mehr die Kompetenz des Central- Vereins, im Namen aller deutschen Juden zu wirken, bestreiten könne. (Beifall.) Redner befürwortete sodann noch die Verbreitung von Rundschreiben. Darauf bezeichnete Herr Rechtsanwalt Zuckermann-Forst die sittliche Mission als keine allzu schwere, weil es im Verhältniß nur sehr wenig räudige Schafe gebe. Seine Bedenken gegen den Beitritt der Gemeindevorstände führte der Redner auf das die Befugnisse der letzteren begrenzende Gesetz vom Jahre 1847 zurück. Dieses Bedenken widerlegte Herr Dr. Horwitz durch den Hinweis darauf, daß verschiedene Regierungspräsidenten die von einer ganzen Reihe von Gemeinden in ihren Etat für die Abwehrbestredungen eingestellten Summen ohne Weiteres genehmigt haben. Die von Herrn Dr. Zolki-Spandau angeregte Begründung einer jüdischen Bibliothek für die Jugend bezeichnete der Vorsitzende als eine dankenswerthe Aufgabe der lokalen Vereinigungen. Dem Zwecke der gegenwärtigen Versammlung liege diese im klebrigen sehr sympathische Sache jedoch fern. Eine Aeußerung des Herrn Wolff- Lübben veranlaßt den Herrn Vorsitzenden nochmals den Zweck der Versammlung, den mündlichen Meinungsaustausch zwischen den Vorständen der Synagogen-Gemeinden und dem Central-Verein, nachdrücklich zu betonen. Unter rauschendem Beifall erklärte nun Herr Stadtrath Aronsohn-Bromberg, daß die im Laufe der Diskussion von dem Vorsitzenden gegebenen Aufklärungen seine letzten Bedenken zerstreut und seinen Entschluß gezeitigt hätten, nicht nur, was er als selbstverständliche Pflicht eines Jeden erachte, selbst Mitglied zu werden, sondern auch leinen ganzen Einfluß auf seine Heimathsgemeinde zu Gunsten des Beitritts des Vorstandes und der einzelnen Gemeindemitglieder zum Central- Verein geltend zu machen. Herr Rechtsanwalt Bärwald-Bromberg erläuterte die Noth-

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