Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 1 (1895)
- Issue
- Heft 6 (Dezember 1895)
- Article
- Vereinsnachrichten
- Date
- 1895-12-01
- Page
- 320 (sequence 5)
- Language
- German
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3m deutschen Reich. berührt werden, welche die katholische Religion betreffen. Diesem Beispiele- Zmchzueifern, haben die Juden allen Grund. Der Central-Verein könne übrigens schon deshalb nie als politischer Verein betrachtet werden, weil Zr Männer der verschiedensten politischen Richtungen umfasse. - Die Frage, wie man in kleineren Gemeinden für den Central-Verein zu wirken habe, sei dahin zu beantworten, daß dort die einflußreichsten und gebildetsten Mitglieder den Anderen ein gutes Beispiel geben und daß sie ihren Einfluß dahin gellend machen müssen, daß alle Gemeindemitglieder Untugenden abstreifen und sich durch ihren Wandel Achtung und Vertrauen bei ihren christlichen Mitbürgern erwerben. (Lebhafter Beifall.) Herr Rechtsanwalt Dr. Fuchs betonte, daß selbstverständlich bei Denen, welche zur Vertheidigung ihrer Rechte sich vereinigen, auch eine Befolgung der Pflichten vorausgesetzt werden müsse. Zur Werbung von Mitgliedern werde den auswärtigen Gemeinden ein bereits entworfener Auftuf zugehen, dessen geeignete Verbreitung wünschenswerth sei und der dazu beitragen werde, die Central-Vereins-Mitglieder in jeder Gemeinde einander näher zu bringen, ohne daß die Bestimmungen des Vereinsgesetzes irgendwie verletzt würden. In dieser Beziehung könne das Beispiel der in Hof in Bayern wohnenden Juden als vorbildlich gellen. Der Erfolg der Eschweger Vereinsmitglieder in der Geschworenen- und Schöffensache, auch die in Folge einer Eingabe des Central-Vereins erfolgte Zurechtweisung der Verwaltung der Provinzial-Jrrenanstalt zu Kortau i. O.-P. welche nur christliche Bewerber zur Meldung bei einer Vakanz aufforderte, haben gezeigt, was der Central-Verein anstrebe: Wahrung des Bürgerftiedens und der gleichen staatsbürgerlichen Rechte der Bekenner der verschiedenen Religionen! — Herr Rechtsanwalt Dr. Horwitz wies zunächst daraus hin, daß bereits 15 Gemeinden dem Vereine korporativ beigetreten seien, ohne daß der letztere etwas dazu gethan, weil diese Gemeinden sich von selbst überzeugten, daß es sich hier um die vitalsten Interessen des Judenthums handle. Wenn andere Gemeinden müßig blieben, Bestrebungen gegenüber, die darauf hinauslaufen, die Juden zu Bürgern niederster Ordnung zu degradiren, sei dies kaum zu verstehen. Von der Mehrzahl der Gemeinden dürfe man doch nicht ohne Weiteres annehmen, daß sie überhaupt Angst hätten, irgend Etwas gegen diese Gefahr zu thun. Der Beitritt der Gemeindevorstände sei deshalb unbedenklich, weil sich der Central-Verein grundsätzlich von allen politischen ebenso, wie übrigens auch von allen religiösen und dogmatischen Fragen fernhalte. Wo Juden nur deshalb leiden, weil sie sich Juden nennen, da wolle der Verein ihr gutes Recht schützen; ihm dabei beizustehen, sei Pflicht der Vorstände der jüdischen Gemeinden. Diese könnten, in Folge der Bedenken, welche geäußert werden, auch sich nicht der Pflicht entschlagen,