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Im deutschen Reich · 1895-11-01 · Heft 5 (November 1895) · p. 255

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
1 (1895)
Issue
Heft 5 (November 1895)
Article
Umschau
Date
1895-11-01
Page
255 (sequence 5)
Language
German
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Umschau. 255 vernunftgemäße Scheidung manche Frage, z. B. die der jüdischen Lehrerinnen, in gedeihlicher Weise zu lösen. Angeblich soll nach einer neueren Verfügung des Provinzial - Schulkollegiums binnen Kurzem sämmtlichen Gemeindeschullehrerinnen der Unterricht in verschiedenen Fächern, besonders im Deutschen, entzogen werden. Die jüdischen Lehrerinnen würden dann entweder gar nicht mehr oder nur noch scheinbar das Ordinariat einer Klasse vermalten können. Sie würden im Lehrkörper der Gemeindeschule gewissermaßen als Hülfskräfte betrachtet werden und dementsprechend nur noch eine untergeordnete Stellung einnehmen. Dazu bemerkte die „Voss. Ztg.": „Mit solchen Maßnahmen geht das Provinzial-Schulkollegium gegen eine Kategorie von Lehrerinnen vor, deren Anstellung eS seinerzeit ohne Vorbehalt bestätigt hat, und von denen viele zwölf Jahre und länger im Dienste der Stadt Berlin ihre besten Kräfte geopfert haben." Wenn die antisemitische „Tägliche Rundschau" erklärt: „Wir glauben noch nicht recht an die Richtigkeit der Sache, aber es beginnt doch augenscheinlich zu tagen," so müssen nur sagen, daß auch wir an der Richtigkeit der Meldung zweifeln, weil dies kein „tagen", sondern die finsterste Reaktion bedeuten würde. Auch der Verein Berliner Volksschutlehrerinnen glaubt nicht an solchen Kulturrückschritt; er drückte in einer Resolution die .Hoffnung aus, daß die städtischen Behörden Berlins nicht ermüden würden, für die Gleichberechtigung der jüdischen Lehrerinnen einzutreten und daß die königlichen Behörden den Vorstellungen ein geneigtes Ohr leihen und willige Folge geben werden. Trotzdem der Vorstand der jüdischen Gemeinde zu Berlin bei dieser Gelegenheit sich der vorsichtigsten Zurückhaltung befleißigte, bewährte sich an ihm das Wort Hamlet's: „Sei so keusch wie Eis, Du wirst der Verleumdung nicht entgehen!" Der „Deutsche General-Anzeiger" führte die schwankende .Haltung der „.Kreuzzeitung" bei dein Buschosf-Fal! und bei der Frage der jüdischen Religionen bücher aus einen angeblichen, natürlich nur in der ausschweifenden Phantasie Karl Sedlatzel's eristirenden Brieftveehsel .Hainiiierstein's mit einem hervorragenden Mitgliede der jüdischen Kultusgemeinde Berlins zurück. Der ezechische „Arier" stellt insbesondere den Rückzug der,,Kreuzzeitung" in der Frage der jüdischen Katechismen als eine „Folge von Bemühungen der jüdischen Gemeinde Berlins" dar, „welche offenbar schon damals von den Geldnöthen Hauunerstein's Kenntnis;" hatte. Ist dies auch Wahnsinn, hat es doch Methode! Zu den interessantesten Streitfragen der neuesten Zeit gehört diejenige von der Tragweite des § K>c, des Rcichsstrafgesetzbuches, welcher von der Gotteslästerung, von der Beschimpfung der Kirchen und der staatlich anerkannten Religionsgesellschaften handelt. Den IS*

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