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Im deutschen Reich · 1895-11-01 · Heft 5 (November 1895) · p. 237

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
1 (1895)
Issue
Heft 5 (November 1895)
Article
Sollen wir obligatorischen Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen erstreben?
Date
1895-11-01
Page
237 (sequence 7)
Language
German
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Sollen wir oblig. Religionsunterricht a. d. öffentl. Schulen erstreben? 237 darunter leiden muß. Ich habe das eine schon hervorgehoben, daß, da der Unterricht außerhalb des eigentlichen Lehrplanes liegt, dafür meistens recht ungünstige Stunden angesetzt werden müssen. Stunden, die eigentlich frei sein sollen für häusliche Arbeiten, für Erholung oder irgend welche besonderen Lieblingsbeschäftigungen unb im Zeitalter der „Ueberbürdungsklagen" ist es nicht zu verwundern, wenn viele Eltern ihren Kindern diese Mehrbelastung ersparen. — Ein weiterer Mißstand ist der, daß die Schüler nach ihrem resp. der Eltern Belieben in dem einen Semester Theil nehmen, in dem anderen fernb leiben können, oder daß Schüler einer höheren Klasse ohne irgend welche Kenntnisse neu eintreten, so daß es dem Lehrer nicht möglich ist, bei allen Schülern eine gleichmäßige Vorbildung vorauszusetzen, aus der er weiterbanen kann. Ein fester Lehrplan für die gleichartigen Schulen existirt nicht, sondern gewöhnlich bleibt es dem Lehrer überlassen, sich seinen Lehrplan selbst zu machen; und eine Folge davon ist eine große Mannigfaltigkeit, die der Sache wahrlich nicht zum Vortheil ist. Eine Fülle anderer Unzuträglichkeiten wird jeder Fachmann aus seiner Erfahrung beisteuern können, Unzuträglichkeiten, die nicht nur die äußerliche Stellung des Religionsunterrichts herabsetzen, sondern auch die Wirkung beeinträchtigen. — Haben mir so im Interesse der Sache selbst dringende Ver- ■ anlassung, einen geordneten obligatorischen Religionsunterricht für unsere Schuljugend zu erstreben, so würde, worauf ich noch kurz hindeuten will, die Erreichung unseres Zieles noch manches andere Gute zur Folge haben. Es würde denjenigen unserer Gegner ein Agitationsmittel aus der Hand genommen, welche von allen Studienzweigen und Aemtern, für welche für christliche Deutsche der Nachweis der sittlichen Reife durch eine Prüfung in der Religion vorgeschrieben ist, die Juden ausgeschlossen wissen wollen, weil diese keine Prüfung in Religion bestanden und daher keinen Beweis ihrer sittlichen Reife gegeben haben. Ist auch in Wirklichkeit eine bestandene Religionsprüfnng so wenig ein Beweis sittlicher Tüchtigkeit wie das Hurrahschreien ein Beweis wahrer Vaterlandsliebe, so ist es doch gut, unseren Gegnern diese Waffe zu nehmen. Weit wichtiger jedoch ist ein Zweites, nämlich, daß mit der Einführung des jüdischen Unterrichts an den öffentlichen Schulen, unter der Aufsicht der Behörden und an der Hand der 17

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