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Im deutschen Reich · 1895-11-01 · Heft 5 (November 1895) · p. 235

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
1 (1895)
Issue
Heft 5 (November 1895)
Article
Sollen wir obligatorischen Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen erstreben?
Date
1895-11-01
Page
235 (sequence 5)
Language
German
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Sollen wir oblig. Religionsunterricht a. d. ojfentl. Schulen erstreben? 235 demische Lehrer Religionsunterricht ertheilen, geschieht es oft ohne irgend einen Nachweis ihrer Befähigung dazu. Und wenn man auch das Vertrauen zu jenen Männern haben darf, daß sie eine solche Aufgabe nicht übernehmen werden, ohne die nöthigen Kenntnisse und Lust und Liebe zur Sache mitzubringen — ist es nicht wiederum ein privilegium odiosum, daß an unseren öffentlichen Schulen jüdischer Religionsunterricht ertheilt werden darf von Lehrern, die über ihre Befähigung dazu gar keinen Ausweis gegeben haben? Wie ganz anders würde es werden, wenn dieser Unterricht als obligatorischer Lehrgegenstand eingeführt und die Ertheilung desselben nur dem dafür geprüften übertragen würde? Könnte sich der jüdische Schulamtskandidat eine Lehrbefähigung in Religion erwerben, wie sein christlicher Kollege, würde der Unterricht nicht, wie es jetzt meistens geschieht, außerhalb der eigentlichen Schulzeit zu möglichst ungünstigen Stunden gegeben und dadurch schon äußerlich zu einer Nebensache herabgedrückt, würde er einen wesentlichen und integrirenden Theil des gesammten Lehrstoffes bilden, dann würden auch die geeigneten Lehrkräfte sehr bald nicht mehr fehlen. Und wenn auch Jahre und Jahrzehnte hingehen sollten bis zur Erreichung dieses Zieles, die ganze Frage gilt ja der Zukunft, der Zukunft unserer Jugend, und wenn wir nicht heut Hand anlegen, wird es auch in Zukunft nicht besser sein! Sind wir also verpflichtet, unbekümmert um persönliche Wünsche des Einzelnen, im Interesse der Verwirklichung unserer Gleichberechtigung, Religionsunterricht für unsere Kinder an den öffentlichen Schulen zu erlangen, so sprechen doch auch noch andere sehr schwerwiegende Gründe dafür. Von allgemeinen Erörterungen über die Bedeutung des - Religionsunterrichtes absehend, berufe ich mich wiederum auf das Programm des Central-VcreinS und behaupte, daß gerade unser Verein cs zu seiner Aufgabe machen muß, in Erfüllung dieses Programms die angeregte Frage thatkräftig anzugreisen. Keine Zeit kann dringlicher und lauter uns an die Verpflichtung mahnen, unseren Kindern Religionsunterricht zu ertheilen, als die gegenwärtige. Das gehört auch zur Pflicht der Selbstvertheidigung, unseren Kindern zu zeigen, was sie au ihrer Religion haben, sie hinzuweisen auf die Sittenlehre

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