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Im deutschen Reich · 1895-11-01 · Heft 5 (November 1895) · p. 234

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
1 (1895)
Issue
Heft 5 (November 1895)
Article
Sollen wir obligatorischen Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen erstreben?
Date
1895-11-01
Page
234 (sequence 4)
Language
German
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234 3m deutschen Reich. Lehrerbildungsanstalten errichten, sie wird das Maß von Kenntnissen und pädagogischer Tüchtigkeit bestimmen und nur solchen Männern den Unterricht übertragen, die ihren Anforderungen genügen. Diese werden dann aber auch als staatliche Beamte eine ganz andere Stellung haben als jetzt. Sie werden, in dem Lehrerkollegium ihrer Anstalt den übrigen gleichberechtigt, die mannigfachen — zum Theil unvermeidlichen — Zurücksetzungen nicht mehr erfahren, die den heutigen Neligionslehrern ihre Thätigkcit oft verleiden und der Würde der Sache schaden. Natürlich kann ich hier nicht bis in's Einzelne die Art der Durchführung besprechen; es ist ja auch Sache der Schulbehörde, die richtigen Mittel und Wege zu sinden, die nach örtlichen Verhältniffen verschieden sein werden. Aber davon bin ich fest überzeugt, daß, wenn die Negierung aus diese unsere Wünsche eiugeht, in kurzer Zeit die Klagen über geeignete Lehrkräfte, die heute vielleicht zum Theil berechtigt sind, schwinden werden. Denn heute ist es nicht deshalb schlecht bestellt um unsern Religionsunterricht, weil cs an geeigneten Lehrern fehlt, sondern umgekehrt, weil der Religionsunterricht noch gar keine feste Stellung in der Lehrverfasinng der niederen und der höheren Schulen hat, sind jene Klagen berechtigt. Bon dem seminaristischen wie von dem akademischen christlichen Lehrer wird ein Nachweis seiner Befähigung Religionsunterricht zu ertheilen verlangt, er hat, wie in jedem anderen Lehrgegenstande, darin seine Prüfung zu bestehen, und hat er sie bestanden, so bildet diese Befähigung einen wesentlichen Bestandtheil seines PrüfungSzcngnisses, auf dem sein späteres Fortkommen beruht. Wie sicht es nun mit den jüdischeti Lehrern? Die seminaristisch Gebildeten haben wohl auch ihre Prüfung zu bestehen und finden dann Gelegenheit, ihre Kenutnisie im Unterricht zu bethätigen; aber gering ist die Zahl derer, denen der Weg zur Anstellung an öffentlichen, städtischen oder staatlichen Schulen geöffnet ist, die meisten sind angewiesen auf die Anstellung bei größeren oder kleineren Gemeinden, und je kleiner die Gemeinde, desto weniger befriedigend ist in der Regel die Lage dieser Lehrer, desto weniger bietet sie ihnen an bürgerlicher Stellung, materiellem Lohn oder auch nur an Bürgschaft für ihre Dauer. Ist es zu verwundern, daß solche Aussichten nicht gerade verlockend wirken? — Für die akademischen Lehrer giebt es eine Prüfung in der jüdischen Religion überhaupt nicht. Wo aka-

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