Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 1 (1895)
- Issue
- Heft 5 (November 1895)
- Article
- Sollen wir obligatorischen Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen erstreben?
- Date
- 1895-11-01
- Page
- 233 (sequence 3)
- Language
- German
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Sollen wir oblig. Religionsunterricht a. d. öffentl. Schulen erstreben? 233 langen, die Gleichberechtigung, die gesetzlich gewährt ist, nun auch in Wirklichkeit und auf allen Gebieten durchgeführt zu sehen. Wahrhaft politisch ist es, dem höheren Gesichtspunkt den niederen, in unserem Falle den Forderungen der Parität, etwaige, selb st berechtigte parteipolitische oder sonstige Bedenken unter; »ordnen. Thatsächlich ist die „Freiheit" der Inden auf diesem Gebiete nur ein Beweis von der Gleichgiltigkeit der Behörden gegenüber den jüdischen Angelegenheiten, ein privilegium odiosum, in dem, wie in der Regel, mehr oäiuni als privilegium enthalten ist. — Ein zweiter Gegengrund, dem man häufig begegnet, ist der, daß cs schwer oder unmöglich sein würde, den Unterricht so zu gestalten, daß er sowohl die orthodoxen wie die liberalen Eltern befriedigt. Auch hier verweise ich darauf, daß wir eben nur den Christen gleichgestellt würden. Derselbe Lehrer erthcilt den evangelischen Religionsunterricht den Kindern strenggläubiger wie freisinniger Protestanten, und es wird keinem Vater ciafalleu, weil vielleicht der Lehrer einmal etwas sagt oder sagen könnte, was seinem religiösen Standpunkt nicht entspricht, daraus das Recht für sich Herzuleilen, fein Kind vom Religionsunterricht der Schule fernzuhalten. Der stetige Einfluß der Elternhauses wird doch auch immer nachhaltiger wirken, als die wenigen Stunden des Unterrichts in der Schule. Für nns wird die Dogmenlehre, deren Behandlung am meisten Anstoß bei Einzelnen erregt, ganz Wegfällen; der Unterricht wird zum größten Theil geschichtlicher Ratur sein. Die Cittenlehre ist die gleiche für Alle, und das Gebiet der religiösen Bräuche und Ceremonien wird ein taktvoller und vorsichtiger Lehrer wohl so behandeln können, daß er nirgends Anstoß erregt. Auch der Einwand, daß cü jetzt noch an genügenden und ge eigneten Lehrkräften fehlt, ist hinfällig. Gelingt cs uns, die Regierung von ihrer Berpflichtung nitS und den jüdischen Schülern gegenüber zu überzeugen, so wird sie nirbt blos dem jüdischen Religionsunterricht die ihm gebührende Stelle in der Lehrverfaffung der Schulen einräumen, sondern sie wird auch der weiteren Verpflichtung sich nicht entziehen können, für geeignete Lehrkräfte zu sorgen. Sie wird, wie evangelische und katholische, so auch jüdische