Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 1 (1895)
- Issue
- Heft 5 (November 1895)
- Article
- Sollen wir obligatorischen Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen erstreben?
- Date
- 1895-11-01
- Page
- 232 (sequence 2)
- Language
- German
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282 3m deutschen Reich. gerichtet wurde. Aber dieser Unterricht muß nach Ministerial-Verfügung ein fakultativer sein, und die Folge davon ist — aus Gründen, die zum Theil im Folgenden besprochen werden — daß nicht viel gegen früher gebessert worden ist. Diese Mißstände, die von so vielen Seiten beklagt werden, können nur dadurch beseitigt werden, daß die Unterrichtsverwaltung wie den protestantischen und den katholischen Religionsunterricht, so auch den jüdischen zu einem unter ihrer Aufsicht ertheilten ordnungsmäßigen, den übrigen gleichstehenden Lehrgegenstand macht, und das zu erstreben, ist nach meiner Ansicht ein würdiges Ziel, eine Pflicht gerade des Central- Vcreins, dessen Aufgabe es ja ist, sowohl unsere unbedingte Gleichstellung auf allen Gebieten zu erkämpfen, als auch „den Einzelnen mit den Waffen ansznrüsten, die ihn befähigen, den aufgezwungenen Kampf im Geiste der Wahrheit zu bestehen". Nun wird von dem einen Theile der Gegner des obligatorischen Religionsunterrichts geltend gemacht, daß dieser Unterricht überhaupt nicht in die Schule gehöre, daß man bestrebt sein muffe, ihn aus der Schule zu beseitigen und daher da, wo er noch criheilt werde, nicht Mitwirken könne, ihn einznführen. Aber auch wenn man zugiebt, daß diese Ansicht eine gewisse Berechtigung habe, daß manche Gründe sich für die Ueberwcisung des Neligiousunterrichts an die Familie anführen lassen, so haben wir im Central-Vercin diese Frage gar nicht zu ciörtern; sie kann nur für die Gesammtheit gelöst werden. Mögen politische Parteien oder Schulmänner und Theologen diesen Kampf ausfechten: wir werden uns jeder Entscheidung von maßgebender Stelle fugen, wenn sie uns den andersgläubigen Mitbürgern gleichstellt. So lange aber Protestauteit und Katholiken ihren Religlons» unierricht in der Schule bekommen, so lange der Staat selbst die Dissidenten zwingt, ihren Kindern irgend welchen obrigkeitlich anelkannlen Religionsunterricht crtheileu zu lasse», mi>sseu nur von dem Standpunkt der Gleichberechtigung, den wir unter allen limstünden zu vertreten haben, dasselbe für nnö verlangen. Auch diejenigen, die durch den obligatorischen Religionsunterricht sich beschwert fühlen würden, müssen zugebe», daß wir mit dem Anspruch auf gleiche Rechte auch gleiche Pflichten zu tragen haben, und daß der Einzelne seine persönlichen Empfindungen und Wünsche zurückzusetzen hat gegenüber dem grundsätzlichen Ber-