Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 1 (1895)
- Issue
- Heft 4 (Oktober 1895)
- Article
- Berlin
- Date
- 1895-10-01
- Page
- 186 (sequence 2)
- Language
- German
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186 Im deutschen Reich. den Wahlspruch: „Vorwärts!" angenommen hat, mag solche Ablehnung wünschen, welche nichts Anderes sein würde, als ein von der großen Mehrheit der Berliner Bürgerschaft als beklagenswerth erachteter verhängnißvoller „Rückschritt". — Die Behauptung, daß er ein Antisemit sei, hat der Hotelbesitzer Fritz Walterstein als Beleidigung aufgefaßt und deshalb eine Privatklage angestrengt. Der deutsch-freisinnige Arbeitewerein hatte im Juni d. I. im Hotel des Klagers (Altstädter Hof) eine Versammlung abgehalten, wobei es zwischen dem Wirth und den Gästen zu einem heftigen Streite kam. Als am 1. Juli der genannte Verein in der Ressource die Angelegenheit mit Walterstein erörterte, äußerte der Schriftsteller Wohlberg, daß das Verhalten Walterstein's auf dessen antisemitische Gesinnung zurückzuführen sei. Diese Aeußerung ging dann in die Presse über. Vor dem Schöffengericht kam es zu einem vorläufigen Vergleich. Der Vertreter des Beklagten erbot sich eine Erklärung zu veröffentlichen dahingehend, daß die Aeußerung, Kläger sei Antisemit, auf unrichtiger Information beruhe. Walterstein zog darauf die Klage zurück. — Die „Tägl. Rundschau" brachte am 24. September einen Bericht eines ihrer Leser, wonach der letztere an der Tageskasse des Central-Theaters, als er am Freitag, den 20. September, gegen Bons des Waarenhauses für deutsche Beamten Karten zur Abendvorstellung verlangte, von dem Schalterbeamten mit der Bemerkung zurückgewiesen worden sein sollte, die Bons hätten am jüdischen Neujahr keine Gültigkeit. Als daraus der Berichterstatter der „Tägl. Rundschau" erwiderte, er habe nicht gewußt, daß das Central-Theater ein jüdisches Theater sei, habe ihm der Kassirer die unfläthigsten Schimpfreden nachgerufen. Diese Notiz, welche von dem „Hirschberger Tageblatt" und anderen antisemitischen Blättern weiter verbreitet wurde, ist bis heute von der Redaktion der „Tägl. Rundschau" nicht widerrufen worden. Der Direktor des Central- Theaters hatte ihr schon am 24. September mitgetheilt, daß die nur für Logen und Fauteuils gültigen Bons am 20. September deshalb nicht angenommen werden konnten, weil jene Plätze bereits am Tage vorher total ausverkauft waren, aber der Direktor, trotzdem er nicht Jude sei, in einem Hinweis des Kassirers auf den jüdischen Feiertag als Grund des abnormen Andranges nichts Ungewöhnliches finden könne. Der Kassirer erklärte die weiteren Angaben des Artikels als unwahr und bestreitet entschieden, dem Vorweiser der Bons unfläthige Schimpfworte nachgerufen zu haben. Die Redaktion der „Tägl. Rundschau" hat weder diese Zuschrift veröffentlicht, noch der Bitte der Direktion Rechnung getragen: den Namen ihres Gewährsmannes zu nennen, damit gegen denselben die Klage wegen Verleumdung und Geschäftsschädigung eingeleitet werden könne. Vorher hatte sie aber geschrieben: „An der Richtigkeit obiger Angaben zweifeln