Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 1 (1895)
- Issue
- Heft 4 (Oktober 1895)
- Article
- Umschau
- Date
- 1895-10-01
- Page
- 181 (sequence 8)
- Language
- German
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Umschau. 181 Ansehen aus der Depravation der politischen Sitten zu erwachsen droht. Wer sich um ein Reichstagsmandat bewirbt, muß zu den Wählern in Beziehung treten, aber das bis zur Umwerbung jedes einzelnen Wählers auszudehnen, führt in's Unmögliche. Reißt das Hausiren bei den Wählern ein, so wird man nach anständigen Kandidaten bald mit der Laterne suchen müssen. Dementsprechend wird auch das Ansehen des Reichstages sein. Leute, die sich das Mandat erbettelt, oder wenn man das lieber will, erschwindelt haben, können nie diejenige Achtung genießen, die für die Autorität eines Parlaments die unentbehrliche Voraussetzung ist. Zu derartigen Betrachtungen sind die Wahrnehmungen bei der Wahl von Wartender g-Oels ganz besonders anzuregen geeignet." Gleichwertig mit dem Streberthum und Demagogenthum ist das methodische Terrorisiren der Behörden, durch welches die Antisemiten in einzelnen Fällen ihren Willen durchsetzen, in allen Fällen aber das Ansehen der Behörden empfindlich schädigen. Als deutsche Staatsbürger konnten auch wir nur wünschen, daß das Begnadigungsgesuch des New-Aorker Kaufmanns Louis Stern trotz aller amerikanischen Fürsprecher aögewiesen würde. An der Ablehnung war überhaupt gar nicht zu zweifeln; die Art aber, wie sich als eigentliche Urheber derselben die Antisemiten durch eine Interpellation in der bayerischen Abgeordnetenkammer aufzuspielen suchten, konnte dem Ansehen des bayerischen Justizministeriums wahrlich nicht förderlich sein. Einen ähnlichen Eindruck macht die kühne Behauptung der „Staatsbürger-Zeitung", die Bestätigung der Ernennung einiger Juden zu Handelsrichtern sei „eine Bevorzugung der Juden durch die preußische Justizverwaltung" und die noch dreistere Erklärung: „der Justizminister sei verpflichtet, weitere jüdische Kandidaten nicht zu bestätigen." Das Dresdener Zimmermannsblatt „Deutsche Wacht" überbietet diese Dreistigkeit noch durch die Bemängelung der Ernennung jüdischer Rechtsanwälte zu Justizräthen und durch die hinzugesügte unverblümte Drohung: „Hoffentlich wird dem preußischen Juftizminifter im Abgeordnetenhaus gesagt werden, was an dieser Stelle aus Rücksicht auf das Preßgesetz unterdrückt werden muß." Dasselbe Blatt benutzte selbst die offiziösen Widerlegungen der antisemitischen Behauptung einer angeblichen Begünstigung der Getreidefirma Cohn u. Rosenberg zu der folgenden Reklame: „Die Regierung möchte das nicht gerne auf sich sitzen lassen und das bedeutet schon einen großen Fortschritt des Antisemitismus." Vielleicht sieht Herr Zimmermann auch darin einen solchen Fortschritt, daß am 9. Oktober die Nr. 29 des witzlosen Witzblattes „Deutscher Michel" wegen des darin enthaltenen Artikels „Ein Monarchen-Diner bei Cohn u. Rosenberg" beschlagnahmt worden ist. Daß die Antisemiten die bekannte Verfügung des Provinzialschulkollegiums, die Anstellung jüdischer