Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 1 (1895)
- Issue
- Heft 4 (Oktober 1895)
- Article
- Eine Hochzeit mit Hindernissen
- Date
- 1895-10-01
- Page
- 166 (sequence 5)
- Language
- German
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166 )m deutschen Reich. Protocollum nehmen. In diesem Protocole wurde dem Levi die Trauung nur nachgegeben, wenn er sich verpflichten wolle, nach der Hochzeit das Land zu vermeiden; allein diese Bedingung konnte der Doctor Levi als legitimirler Arzt, und da er sich in Rawicz als Artzt etabliren wollen, nicht eingehen. Der ebenfalls gegenwärtige Kriegs- und Steuer-Rath Thiel erwiederte endlich zum Rabbiner, daß er die Trauung vornehmen könne, nur müßte er gänzlich ex nexu bleiben. Der Rabbiner nahm hierauf auch nach jüdischem Gebrauch die Trauung vor, sie wurde bis auf das Wort Amen vollendet, und dieses wird schon für eine halbe Trauung angesehen; hier wurde nun dem Rabbiner von dem Kriegs- und Steuer-Rath die Fortsetzung der Trauung 3 Stunden vor dem Amen untersagt, beschämt war nun meine Schwester, und Aerger und Verzweifelung hatten sie so weit gebracht, daß sie zum Fenster hinausspringen wollte. Ein vorbei) gehender Jude wurde gewißermaßen von mir angeflehet, das Amen, welches jeder Jude sprechen kann, auszusprechen. Nachdem alles dieses geschehen, so ließ mich der Kriegs- und Steuer-Nath mit Arrest bedrohen,' wnferne ich nicht eine Caution von 50 Rth. deponirte. Dies geschah, und als ich hieher nach Posen zurückkehrte, ließ ich mich Hieselbst ber> der Königl. Krieges- und Domainen-Kammer zu Protoc. vernehmen, und hierauf soll diese ganze Verhandlung Ew. Hochgräfl. Excellenz zur gnädigsten Decision eingesendet worden sepn. Geruhen Em. Hochgräfl. Excellenz aus dieser getreuen Darstellung der Sache zu entnehmen, daß hier kein Vorsatz vorhanden, die emanirten Vorschriften zu umgehen, sondern daß blos eine nicht genaue Kenntniß, und selbst die Erlaubniß des Kriegs- und Steuer-Raths Thiele die Veranlasiung gewesen. Wenn ich nun ganz überzeugt bin, daß in einem solchen Falle, wo blos wegen Mangel an Zeit die gesetzlichen Erfordernisse nicht herbeygeschafft werden können, und eine Cautions-Bestellung deshalb angeboren wird, auch bei einer reiflichen Erwägung der Umstände, besonders nach denen, von Ew. Hochgräfl. Excellenz eingeführten billigen Grundsätzen, daß jeder hiesige Landes-Einwohner mit Weitläuftigkeiten verschont bleiben soll, der Krieges¬ und Steuer-Nath Thiele ermächtigt war, die Trauung nachzugeben, besonders wenn er darauf Rücksicht nehmen wollte, daß ich alles was ich ersparen können, zur-Unterstützung dieser meiner