Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 1 (1895)
- Issue
- Heft 4 (Oktober 1895)
- Article
- Die Bestrebungen und Ziele des Central-Vereins
- Date
- 1895-10-01
- Page
- 159 (sequence 15)
- Language
- German
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v\t oeprevungen und Ziele der Lentral-Vereius. 1LS Grundlage entbehrende Angriff nicht mehr so häufig ist, wie beim Beginn unserer Lhätigkeit. Kann es eine bessere Rechtfertigung unseres Wirkens gebn, als jene Briefkastennotiz in zwei antisemitischen Blättern, daß die Redaktion nur noch in den Fällen Zuschriften auf» nehmen könne, wo dieselben von bekannten Gewährsmännern herrühren und beglaubigt feien, da es nunmehr sehr mißlich sei, wenn der Redakteur den Beweis der Wahrheit nicht führen kann und in Strafe genommen werde? Wie dem auch sei, wie hoch oder gering man auch den Erfolg der Rechtsschutzkommission veranschlagen möge, wer will rathen, in dem Kampfe um die Selbsterhaltung die Waffen zu strecken, weil ein Mißerfolg beim höchsten Gericht vorlicgt. Zwei Fälle sind nur möglich, entweder inan sagt uns mit Recht und darum ungestraft nach, daß wir Verbrecher von Religionswegen sind, dann haben wir keine Existenzberechtigung, oder unsere Angreifer begehen eine Sünde und ein Verbrechen, uns derlei nachzusagen und dann muß, wenn es überhaupt eine Gerechtigkeit giebt, uns diese werden. Mag das Reichsgericht zwei oder zehn Mal uns den Schutz gegen Neligioiisbefchimpfnngen versagen, so wie wir cü dazu gebracht haben, die Staatsanwälte zum Einschreiten in jenen Fällen zu bewegen — auch das hat jahrelange Mühen und Arbeit gekostet — so werden wir auch das Reichsgericht von unserm guten Rechte überzeugen. Eine richtige Rechtsprechung will erkämpft und errungen sein, mag es sich um die Fragen von Mein und Dein im Civilprozesse oder um Ehre und Freiheit im Strafprozesse handeln. Wie man Thatsachen würdigt und unter Rechtsbegriffe unterordnet, ist Sache des Temperaments, der Gewöhnung und Erziehung;' welcher Mensch, sei er Staatsanwalt oder Richter, könnte sich von seiner Subjektivität, seiner Vergangenheit, den ihm überkommenen Traditionen, Auffaffungen und Vorurtheilen schlechthin lossagen! Wer will von sich sagen, daß er im Stande sei, jeder fremden, von der seinigen abweichenden menschlichen Empfindung gerecht zu werden? Der Sinn für das berechtigte Maß von Empfindlichkeit anders Denkender will erzogen sein; die Juden haben bisher nichts gethan, um in ihren Mitbürgern den Sinn für ihr berechtigtes Empfinden zu wecken. Jahrhunderte lang haben sie im Ghetto zu Kränkungen und Beschimpfungen schweigen müssen; Jahrhunderte lang hat man ungestraft ihre Ehre und ihren Glauben in den Koth treten dürfen.