Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 1 (1895)
- Issue
- Heft 4 (Oktober 1895)
- Article
- Die Bestrebungen und Ziele des Central-Vereins
- Date
- 1895-10-01
- Page
- 154 (sequence 10)
- Language
- German
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164 Im deutschen Reich. was dort gesagt ist; nur mit wenigen Worten möchte ich die wesentlichsten GefichtSpunkte fkizziren. Der Central-Verein betrachtet es nicht als seine Aufgabe, überall da, wo ein Jude in seinen individuellen Rechten und Jnteresien angegriffen wird, ihn durch die Gesammtheit zu schützen. So wenig die Gesammtheit der Juden verantwortlich ist für die Handlung des Einzelnen, so wenig will der Verein ein Schildhalter jedes einzelnen Juden sein; ebenso wie jedem andern Staatsbürger muß es auch dem einzelnen Juden überlasten bleiben, durch eigene Kraft seine rechtliche und gesellschaftliche, mit andern Worten, seine staatsbürgerliche Stellung gegen Angriffe zu wahren und zu vertheidigen. Wir sind uns aber besten bewußt, daß es eine Reihe von Angriffen giebt, die abzuwehren Recht und Pflicht der Gesammtheit ist. Wo der Angriff seine offene oder versteckte Spitze gegen die Gesammtheit der Juden richtet, oder wo der Angegriffene um seines Judenthums wegen Unrecht erleidet, das abzuwehren die Kraft des Einzelnen nicht ausreicht, soll die Gesammtheit eintreten. Und auch da soll nicht bei jedem Hundegekläff und Mückenstich nach Strafrichter und Polizei gerufen werden; der großen Mehrzahl antisemitischer Angriffe geschieht eine unverdiente Würdigung, wenn man sie der Vergestenheit entreißt. Aber es giebt eine Spezies von Fällen der Religionsbeschimpfung und der Aufreizung zum Klaffenhaß, wo der Kampf von der Gesammtheit geführt werden muß, weil Celbsterhaltung und Ehre des Judenthums den Kampf aufzwingen und große Rechtsgüter nicht blos des Judenthums, sondern des Gesammtvaterlandes in Frage stehen. Wenn nicht blos Herr Cohn oder Herr Loewy beleidigt wird, wenn die Juden, wenn alle Juden „ohne Ausnahme" als Raubthiere und Betrüger gebrandmarkt, wenn das Kolnidregebet als Sanktionirung des Meineides bezeichnet, der Talmud als Quelle aller Verbrechen und als Statut einer Räubergesellschaft verhöhnt, wenn die staatlich anerkannte Religionsgesellschaft der Juden zu einer „international verschworenen Betrügergesellschaft" gestempelt, wenn der Jude als Herr bezeichnet wird, der mit dem Schächtmeffer in der Hand durch das ganze Lande ziehe, begleitet von Kindern, die dem jüdischen Blutglauben, von Mädchen, die der jüdischen Sinnenlust zum Opfer fielen, dann sind wir der