Mannheim
Compact Memory

Im deutschen Reich · 1895-09-01 · Heft 3 (September 1895) · p. 133

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Im deutschen Reich
Volume
1 (1895)
Issue
Heft 3 (September 1895)
Article
Umschau
Date
1895-09-01
Page
133 (sequence 9)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2316602-2316604-2316607-2317455--00209-2317537
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Umschau. 133 Unliebsame Erfahrungen, welche verschiedene deutsche Staatsbürger jüdischen Glaubens an einzelnen Badeorten in den letzten Monaten gemacht haben, dürften dazu dienen, bei der Wahl von Erholungsorten künftighin streng diejenigen zu meiden, welche vorzugsweise von entschiedenen Judengegnern besucht werden. Diese letzteren werden darin keine Boykottirung einzelner Orte, sondern nur eine ihnen erwünschte „reinliche Scheidung" sehen, bei welcher die Juden nichts verlieren. Wenn diese die Nordseebäder Borkum und Juist, wo sie Beleidigungen zu befürchten haben, meiden müssen, bleibt ihnen das benachbarte Weltbad Norderney, wo noch Wallenstein's Grundsatz gilt: „War sonst der Mann nur gut; ich pflegte nach dem Katechismus nicht zu fragen!" Die Ostseebäder Colberg, Stolpmünde u. A. m. bieten hinreichend Ersatz für Saßnitz auf Rügen, wo ein antisemitisches Treiben geduldet wurde, über welches bittere Klage geführt worden ist, auch für Heiligenhafen, wo die Badeverwaltung die Verscheuchung der Juden durch ausnahmsweise hohe Kurtaxen ausdrücklich ankündigte. Nach einer Mittheilung der „Täglichen Rundschau" soll sich auch das „hübsche" Ostseebad Zinnowitz gegen jüdischen Besuch erklärt haben, was wir gerade nicht „hübsch" finden! Zwei Gasthöfe in Tabarz i. Thür, haben sich durch Anschläge jüdischen Besuch verbeten, worüber man in dem viel mehr Komfort bietenden reizenden Friedrichsroda nicht böse sein wird. Da man nicht ungestraft unter Palmen wandelt, ist es zu verschmerzen, wenn die Stadtgemeinde „Freudenstadt" das Kurhaus „Palmenwald" unter Hinweis auf eine christliche Hausordnung empfiehlt. Noch weniger empfindlich ist es, daß der Besitzer des Kurhauses Oberweiler im Schwarzwald öffentlich „den Besuch jüdischer Gäste als unerwünscht" bezeichnete. Weil „chronische Intoxikationen", gegen welche Oberweiler angeblich Heilung schaffen soll, bei Juden selten Vorkommen, wird der Besitzer des Kurhauses nach bekannten Vorbildern bei den Gegnern derselben Ersatz gesucht haben. Die „Tägl. Rundschau" irrt, wenn sie voraussagt, künftig werde die Wahl eines Bades die Losung entscheiden: Judenbad oder nicht Judenbad? Anständige Leute fühlen sich von dem Treiben Derjenigen, die wie die Gassenjungen an die Wände der Badekabine „Juden raus!" kritzeln, schon jetzt so angeckelt, daß die Frage lauten wird: Antisemitennest oder nicht? Ein häßlicher Zwischenfall, der sich in K iss in gen abgespielt hat, bietet keine Ursache, dieses Bad als eine antisemitische Domäne zu betrachten; vielmehr sollte der Fall Stern als Warnung vor einem Gebühren dienen, welches nur Wasser auf die Mühle unserer Gegner liefert. Nach der von der dortigen Kgl. Badeverwaltung veröffentlichten Darstellung ist der als Kurgast in Kissingen weilende Kaufmann Louis Stern bereits am

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.