Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 1 (1895)
- Issue
- Heft 3 (September 1895)
- Article
- Rudolf von Gneist
- Date
- 1895-09-01
- Page
- 112 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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112 3m deutschen Reich. verwirklichen, indem er ihnen zuruft: Sorget für Euer Recht selbst und wartet nicht, daß Andere es für Euch thun. Es ist sehr lobenSwerth, daß gerade unter den christlichen Mitbürgern Eure wirksamsten Vertheidiger sitzen, vor Allem müßt Ihr doch selbst Euch die Rechte erkämpfen, welche durch die Verfassung gewährt, durch die Verwaltung indeß vorenthalten werden. Deshalb war es nur natürlich, daß Rudolf von Gneist die Gründung des auf solchen Prinzipien fußenden Central-VereinS willkommen hieß und dem Erscheinen der vorliegenden, der publizistischen Bethätigung dieser Prinzipien gewidmeten Zeitschrift seine vollste Sympathie zuwandte. Am 3. Mai d. I. schrieb er noch dem Vorsitzenden des Vereins mit Bezug auf die Zeitschrift: „Ihr neues Unternehmen ist sicherlich zeitgemäß und durch die Lage der Dinge dringend veranlaßt. Ich selbst habe seiner Zeit die wöchentliche Ausgabe der Mittheilungen unseres Vereins zur Abwehr des Antisemitismus mit angeregt und bringe um so mehr Ihrem größeren Unternehmen Sympathie entgegen." Leider konnte der greise Gelehrte eine Mitarbeit nicht mehr vornehmen, weil er, wie er hinzufügte, in Folge von Influenza noch so leidend sei, daß er seine Kräfte auf. das Sorgfältigste schonen und die noch vorhandenen zusammennehmen muffe, um feine dreifachen Berufsgeschäfte bestreiten zu können. Was war es nun, das Gneist zum Führer der so oft geschmähten „Judenschutztruppe" machte? Nichts Anderes als das, weshalb alle Welt ihn geschätzt und geachtet hat. Als gewiffeuhafter Richter und scharfsinniger Rechtshistoriker mußte er Gegner einer in ihrem innersten Kern ungerechten und kulturfeindlichen Bewegung werden. Nicht allein deshalb, weil die antisemitischen Forderungen gegenüber der Verfassung offene Gesetzesverletzung darstellten, war er Gegner derselben. Seit einem halben Jahrhundert — so führte er in einer Erklärung vom 23. April 1893 aus — in richterlichem Beruf thätig, halte ich es für meine Pflicht, für das verletzte Recht des schwächeren Theils einzutreten, sobald ich dazu veranlaßt bin, insbesondere auch in der Presse und im politischen Leben der