Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 1 (1895)
- Issue
- Heft 3 (September 1895)
- Article
- Rudolf von Gneist
- Date
- 1895-09-01
- Page
- 111 (sequence 1)
- Language
- German
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111 Rudolf von Gneist. Jrtlnte Ehrung des kürzlich dahingeschiedenen R. v. Gneist ist für den Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens mehr als eine Ehrenpflicht. Ruhen doch die Grundlagen des Central-Vereins auf Prinzipien, deren wissenschaftliche Erforschung und praktische Bethätigung den Lebensruhm Gneist's ausmachen: Verwirklichung der Verfassung in und durch die Verwaltung und Selbstverwaltung. Verwirklichung der Verfassung in und durch die Verwaltung. Anspruch erheben auf den Charakter eines VerfässungS- und eines Rechtsstaates kann nur der Staat, bei welchem die Verfassung nicht nur auf dem Papier steht, sondern ehrlich in der Verwaltung zur Durchführung gelangt. Deshalb stand Gneist in unlöslichem Gegensatz zu den Biedermännern der Kreuzzeitungspartei, welche einen offenen Ansturm auf die Verfassung nicht für angebracht hielten, dafür aber vergnügt sich die Hände rieben, wenn es ihnen gelang, in und durch die Verwaltung der Verfassung ein Schnippchen zu schlagen. Der Central- Verein trägt zu seinem Theile bei zur Bethätigung der Gneist'- schen Idee, auf daß den jüdischen Mitbürgern die gewährte verfassungsmäßige Gleichberechtigung nicht verkümmert werde durch Akte der Verwaltung. Gneist hat dem großen Gedanken der Selbstverwaltung, für dessen Verwirklichung er in der Wissenschaft und im Parlament bahnbrechend eingetreten war, auch in der Staatsverwaltung die Wege geebnet. Auch der Central-Verein ist bemüht, diese Idee der Selbstverwaltung unter den jüdischen Mitbürgern zu